Weimar – Die Windkraftplanung in Ostthüringen muss neu bewertet werden.

Das Thüringer Oberverwaltungsgericht hat den bisherigen Windenergie-Teil des Regionalplans Ostthüringen für unwirksam erklärt.

Der Plan regelte seit rund sechs Jahren, auf welchen Flächen Windenergieanlagen bevorzugt gebaut werden können und welche Gebiete grundsätzlich ausgeschlossen sind.

Gegen diese Planung hatten zwei Unternehmen geklagt.

Unternehmen wollten Windräder außerhalb der vorgesehenen Gebiete bauen

Die Unternehmen planten Windenergieanlagen auf Flächen, die außerhalb der festgelegten Vorranggebiete liegen.

Der bisherige Regionalplan schloss entsprechende Projekte dort weitgehend aus.

Das Oberverwaltungsgericht prüfte deshalb, ob die Planungsgemeinschaft die unterschiedlichen Interessen bei der Auswahl ihrer Flächen korrekt gegeneinander abgewogen hatte.

Der zuständige Senat kam zu dem Ergebnis, dass dies nicht ausreichend geschehen sei.

Gericht beanstandet pauschale Tabuzonen

Besonders kritisch bewerteten die Richter den Umgang mit Landschaftsschutzgebieten und Waldflächen.

Solche Flächen waren teilweise grundsätzlich als Tabuzonen behandelt worden.

Nach Auffassung des Gerichts wäre jedoch eine genauere Einzelfallprüfung erforderlich gewesen.

Die Planungsgemeinschaft habe nicht ausreichend dokumentiert, weshalb bestimmte Gebiete vollständig von der Windenergienutzung ausgeschlossen wurden.

Nur 0,4 Prozent der Region für Windenergie vorgesehen

Der bisherige Plan reservierte lediglich rund 0,4 Prozent der Fläche Ostthüringens für Windenergie.

Das war nach den damals geltenden Vorgaben möglich.

Inzwischen haben Bund und Land allerdings neue Flächenziele festgelegt.

Damit muss künftig ohnehin erheblich mehr Fläche für Windenergie ausgewiesen werden.

Urteil noch nicht rechtskräftig

Die Entscheidung bedeutet noch nicht, dass unmittelbar überall neue Windräder gebaut werden können.

Das Urteil ist bislang nicht rechtskräftig.

Die Regionale Planungsgemeinschaft Ostthüringen prüft, ob sie gegen die Entscheidung weitere rechtliche Schritte einlegt.

Parallel wird ohnehin bereits an einer neuen Regionalplanung gearbeitet.

Neuer Plan soll größere Flächen ausweisen

Der bestehende Plan hätte unabhängig vom Urteil spätestens Anfang 2028 seine bisherige Bedeutung verloren.

Grund sind neue gesetzliche Vorgaben für den Ausbau der Windenergie.

Der künftige Regionalplan muss deshalb deutlich größere Flächen bereitstellen als bisher.

Damit dürfte die Diskussion über mögliche Windkraftstandorte in Ostthüringen erneut an Intensität gewinnen.

Kommunen und Anwohner müssen mit neuen Debatten rechnen

Für Gemeinden bedeutet die Neuplanung, dass Standorte wieder auf den Prüfstand kommen können, die bislang ausgeschlossen waren.

Das betrifft insbesondere Bereiche, die wegen Landschaftsschutz oder Waldflächen bisher nicht berücksichtigt wurden.

Das Urteil sagt allerdings nicht, dass dort zwangsläufig Windräder entstehen müssen.

Es verlangt vor allem eine nachvollziehbare und rechtssichere Abwägung.

Konflikt zwischen Energieausbau und Landschaftsschutz bleibt

Die Entscheidung macht einen grundlegenden Konflikt der Energiewende sichtbar.

Deutschland möchte deutlich mehr Strom aus Windkraft erzeugen. Gleichzeitig treffen neue Anlagen häufig auf Widerstand wegen Landschaftsbild, Naturschutz, Waldflächen oder Abständen zur Wohnbebauung.

Regionalpläne sollen genau diese unterschiedlichen Interessen ausgleichen.

Wenn ihre Kriterien juristisch nicht ausreichend begründet sind, können jahrelange Planungen jedoch wieder infrage gestellt werden.

Für Ostthüringen beginnt deshalb nun eine neue Phase der Standortsuche.