Die Ministerpräsidenten Michael Kretschmer aus Sachsen, Sven Schulze aus Sachsen-Anhalt und Mario Voigt aus Thüringen haben am 30. Juli 2026 eine gemeinsame sozialpolitische Erklärung verabschiedet. Darin verlangen sie, dass der Bund die Kosten der aus der DDR übernommenen Zusatz- und Sonderversorgung künftig vollständig trägt. Trotz einer höheren Bundesbeteiligung müssen die ostdeutschen Länder in diesem Jahr zusammen weiterhin rund 2,3 Milliarden Euro finanzieren.
Drei Regierungschefs machen gemeinsam Druck
Die drei CDU-Ministerpräsidenten trafen sich am Geiseltalsee in Sachsen-Anhalt zu einem Strukturwandel-Gipfel. Neben der abschlagsfreien Rente nach 45 Versicherungsjahren und der Finanzierung der Pflege rückten sie auch die verbliebenen Lasten aus den DDR-Versorgungssystemen in den Mittelpunkt.
Ihre Forderung ist eindeutig: Die Finanzierung der ehemaligen DDR-Zusatzversorgung soll vollständig auf den Bund übergehen. Bislang müssen die ostdeutschen Länder trotz der mehr als drei Jahrzehnte zurückliegenden Wiedervereinigung erhebliche Beträge aus ihren Haushalten bereitstellen.
Die Erklärung wurde zunächst von Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen getragen. Die Forderung nach einer vollständigen Übernahme durch den Bund wird allerdings bereits seit längerer Zeit von mehreren ostdeutschen Ländern und Politikern unterschiedlicher Parteien erhoben.
Rund 2,3 Milliarden Euro verbleiben bei den Ländern
Für das Jahr 2026 müssen die ostdeutschen Länder nach Angaben des Bundesarbeitsministeriums zusammen rund 2,3 Milliarden Euro für Zusatz- und Sonderrenten aus DDR-Zeiten einplanen.
Die höchste Belastung entfällt auf Sachsen mit rund 670 Millionen Euro. Sachsen-Anhalt muss etwa 360 Millionen Euro und Thüringen rund 350 Millionen Euro tragen. Hinzu kommen die Anteile Brandenburgs, Mecklenburg-Vorpommerns und Berlins.
Für die ostdeutschen Landeshaushalte sind das erhebliche Summen. Das Geld steht damit nicht für Schulen, kommunale Infrastruktur, Krankenhäuser, den öffentlichen Nahverkehr oder Investitionen in die Wirtschaft zur Verfügung.
Bund übernimmt seit 2026 einen größeren Anteil
Die Kosten wurden nach der Wiedervereinigung zunächst zu 60 Prozent von den ostdeutschen Ländern und zu 40 Prozent vom Bund getragen. Anfang 2021 erhöhte der Bund seinen Anteil auf 50 Prozent.
Seit 2026 übernimmt der Bund 60 Prozent. Für die Länder wurde dadurch eine zusätzliche Entlastung von rund 340 Millionen Euro erreicht. Dennoch bleiben ihnen 2026 und 2027 jeweils Kosten von ungefähr 2,29 Milliarden Euro.
Aus Sicht der drei Ministerpräsidenten reicht diese Entlastung nicht aus. Sie argumentieren sinngemäß, dass es sich um eine gesamtdeutsche Folge der Wiedervereinigung handelt und nicht um eine dauerhafte Sonderaufgabe der ostdeutschen Länder.
Welche Versorgungssysteme betroffen sind
Die DDR verfügte neben der allgemeinen Sozialpflichtversicherung über zahlreiche Zusatz- und Sonderversorgungssysteme. Diese galten unter anderem für Angehörige bestimmter staatlicher Einrichtungen, Beschäftigte im Gesundheits- und Bildungswesen sowie weitere Berufsgruppen.
Nach der Wiedervereinigung wurden die Ansprüche in das bundesdeutsche Rentenrecht überführt. Die Leistungen werden heute über die gesetzliche Rentenversicherung ausgezahlt. Ein Teil der dafür entstehenden Kosten wird jedoch weiterhin den ostdeutschen Ländern in Rechnung gestellt.
Der Begriff „Sonderrenten“ kann dabei missverständlich sein. Es geht nicht ausschließlich um privilegierte ehemalige Staatsbedienstete, sondern auch um Ansprüche von Menschen aus unterschiedlichen Berufsgruppen, die zu DDR-Zeiten in besonderen Versorgungssystemen versichert waren.
Streit über Verantwortung nach der Wiedervereinigung
Die ostdeutschen Länder halten die heutige Kostenverteilung grundsätzlich für falsch. Ihrer Auffassung nach handelt es sich bei der Überführung der DDR-Altersversorgung um eine Folge der deutschen Einheit, die deshalb vollständig aus dem Bundeshaushalt finanziert werden sollte.
Auch die Linkspartei fordert seit Jahren eine vollständige Übernahme. Sie verweist darauf, dass die Länder zwischen 1991 und 2024 nach eigenen Berechnungen insgesamt rund 72 Milliarden Euro für die übernommenen Versorgungssysteme aufgebracht haben.
Der Bund hat seine Beteiligung zwar schrittweise erhöht, eine komplette Übernahme bislang jedoch nicht zugesagt. Damit bleibt die Frage offen, ob und wann die Länder dauerhaft aus der Mitfinanzierung aussteigen können.
Entlastung würde Milliarden für andere Aufgaben freimachen
Eine vollständige Kostenübernahme hätte erhebliche Folgen für die ostdeutschen Haushalte. Sachsen könnte nach den derzeitigen Zahlen jährlich einen hohen dreistelligen Millionenbetrag einsparen. Auch Sachsen-Anhalt und Thüringen würden jeweils um mehrere Hundert Millionen Euro entlastet.
Damit könnten die Länder eigene Investitionen erhöhen oder Haushaltslücken verringern. Allerdings würden die Kosten nicht verschwinden, sondern vollständig in den Bundeshaushalt verlagert. Die gesamtstaatliche Belastung bliebe bestehen.
Politisch geht es deshalb auch um die Verteilung der Verantwortung zwischen Bund und Ländern. Die ostdeutschen Regierungschefs sehen in der derzeitigen Regelung eine strukturelle Benachteiligung, weil ihre Länder für historische Verpflichtungen zahlen, die vor der deutschen Einheit entstanden sind.
Bund muss auf gemeinsame Erklärung reagieren
Die Erklärung der drei Ministerpräsidenten ist zunächst eine politische Forderung. Eine verbindliche Vereinbarung mit der Bundesregierung gibt es noch nicht.
Ob die Bundesbeteiligung über die seit 2026 geltenden 60 Prozent hinaus erhöht wird, dürfte Teil der kommenden Haushalts- und Rentenverhandlungen werden. Dafür wären zusätzliche Milliardenbeträge im Bundeshaushalt erforderlich.
Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen wollen ihre Forderung nun gegenüber der Bundesregierung mit einer gemeinsamen Stimme vertreten. Entscheidend wird sein, ob sich auch Berlin, Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern erneut geschlossen anschließen und damit den politischen Druck weiter erhöhen.
Quellen
Freistaat Thüringen – Medienservice, „Rente und Pflege: Ost-Ministerpräsidenten fordern Vertrauensschutz für Lebensleistung“, veröffentlicht am 30. Juli 2026
Ministerpräsidenten von Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen, gemeinsame Erklärung zu Rente, Pflege und Strukturwandel, beschlossen am 30. Juli 2026
Bundesministerium für Arbeit und Soziales, Angaben zu den Ausgaben der ostdeutschen Länder für DDR-Zusatz- und Sonderversorgungssysteme im Jahr 2026
Deutscher Bundestag, Angaben zur Finanzierung der überführten DDR-Zusatz- und Sonderversorgung und zur erhöhten Bundesbeteiligung ab 2026