Das KJH Kinderhaus in Magdeburg erhält 90.000 Euro für neue Freizeitangebote. Mit dem Geld sollen unter anderem Sitzplätze, Fitnessbänke, ein Outdoorkicker und ein Entspannungsraum entstehen, damit Jugendliche zusätzliche Angebote jenseits digitaler Medien nutzen können.
Sozialministerin Petra Grimm-Benne übergab den Förderbescheid an die Stiftung Evangelische Jugendhilfe. Die Mittel stammen aus dem Sondervermögen Infrastruktur des Bundes.
Sachsen-Anhalt setzt diese Gelder nach Angaben des Sozialministeriums gezielt für Jugendtreffs und Jugendzentren ein. Das Land unterstützt damit Sanierungen und Ausstattungen von Einrichtungen, die einen hohen Modernisierungsbedarf haben.
Jugendliche wünschen sich neue Freizeitangebote
Das Kinderhaus will mit der Förderung sein Angebot im Gebäude und auf dem Außengelände erweitern.
Geplant sind unter anderem Bänke mit Fitnessfunktion, zusätzliche Sitzgelegenheiten, ein Outdoorkicker, eine Dartscheibe und ein Airhockeytisch. Außerdem soll ein neuer Entspannungsraum entstehen, der Jugendlichen als Rückzugsort dienen kann.
Der Schwerpunkt liegt bewusst auf Freizeitmöglichkeiten abseits von Smartphone, Computer und anderen digitalen Medien.
Förderung soll soziale Infrastruktur stärken
Grimm-Benne verwies bei der Übergabe auf die Bedeutung kommunaler Jugendeinrichtungen. Sie seien wichtige Orte für Begegnung, Austausch und eigene Ideen.
Auch die Stiftung Evangelische Jugendhilfe sieht in solchen Angeboten einen Beitrag zur persönlichen Entwicklung und gesellschaftlichen Teilhabe von Kindern und Jugendlichen. Gerade junge Menschen in schwierigen familiären oder sozialen Situationen sollen davon profitieren.
Weitere Projekte können bis Oktober angemeldet werden
Die Förderung des Kinderhauses ist Teil eines größeren Programms.
Landkreise, kreisfreie Städte, Einheits- und Verbandsgemeinden sowie freie Träger der Jugendhilfe können Vorhaben für 2027 noch bis zum 1. Oktober 2026 anmelden.
Gefördert werden unter anderem Sanierungen, Maßnahmen für mehr Barrierefreiheit, Möbel, Elektrogeräte und mobile Angebote der Jugendarbeit.
Quelle: Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung Sachsen-Anhalt, Pressemitteilung Nr. 167/26 vom 15. September 2026.