7 statt 5 Jahre: Wilkes Vorstoß zur Einbürgerung

Brandenburgs Minister für Arbeit, Soziales, Gesundheit und gesellschaftlichen Zusammenhalt, René Wilke, hält die derzeit erforderliche Aufenthaltsdauer vor einer regulären Einbürgerung für zu kurz. Nach seiner Auffassung sollten Antragsteller frühestens nach sieben Jahren die deutsche Staatsangehörigkeit erhalten können.

Wilke begründet seine Position mit der Tragweite des Schrittes: Wer deutscher Staatsbürger werde, entscheide sich langfristig für das Land. Dies solle nicht vorschnell geschehen.

Hinweis zur Person: In früheren Berichten wurde fälschlicherweise der Name „Detlef Wilke“ genannt. Gemeint ist der brandenburgische Sozial- und Integrationsminister René Wilke.

Die aktuelle Rechtslage beim Staatsangehörigkeitsrecht

  • Aktuelle Regelung: Grundsätzlich ist eine Einbürgerung nach fünf Jahren rechtmäßigem Aufenthalt in Deutschland möglich.

  • Voraussetzungen: Nachgewiesene Deutschkenntnisse, gesicherter Lebensunterhalt, Kenntnisse der Rechtsordnung sowie Straffreiheit.

  • Sonderregelungen: Die verkürzte Einbürgerung nach drei Jahren bei besonderen Integrationsleistungen wurde im Oktober 2025 wieder abgeschafft.

Da das Staatsangehörigkeitsrecht Bundessache ist, handelt es sich bei Wilkes Vorstoß vorerst um eine persönliche politische Forderung. Eine eigene Gesetzesänderung kann Brandenburg nicht beschließen – dafür wäre der Bundestag am Zug. Eine konkrete Bundesratsinitiative hat Wilke bislang nicht angekündigt.

Überlastete Behörden: Rund 9.000 Einbürgerungsverfahren in Brandenburg offen

Die Debatte fällt in eine Phase massiver Überlastung der brandenburgischen Einbürgerungsbehörden. Daten des Rundfunks Berlin-Brandenburg (rbb) zeigen die angespannte Lage in den Kommunen:

  • Offene Anträge: Landesweit sind aktuell rund 9.000 Verfahren nicht abgeschlossen.

  • Reguläre Bearbeitungszeit: In den meisten Landkreisen dauert die Bearbeitung 1 bis 2 Jahre.

  • Städte im Verzug: Potsdam, Cottbus und Brandenburg an der Havel benötigen im Schnitt 18 bis 25 Monate.

  • Spitzenreiter Frankfurt (Oder): Hier warten Antragsteller bis zu 3 Jahre auf einen Bescheid.

Minister hält bis zu 3 Jahre Wartezeit für „zumutbar“

René Wilke, der vor seiner Ministerzeit über sieben Jahre Oberbürgermeister in Frankfurt (Oder) war, sieht derzeit keinen Anlass für ein direktes Eingreifen des Landes. Er bezeichnet eine Bearbeitungszeit von bis zu drei Jahren als zumutbar und vertretbar.

Die Kehrseite für Antragsteller: Die lange Bearbeitungszeit addiert sich zur Aufenthaltsdauer. Wer nach fünf Jahren einen Antrag stellt und drei Jahre wartet, erhält den Pass effektiv erst nach acht Jahren Aufenthalt.

Einbürgerungsstatistik 2025: Wer wird in Brandenburg eingebürgert?

Nach Angaben des Amtes für Statistik Berlin-Brandenburg wurden im Jahr 2025 insgesamt 4.581 Menschen in Brandenburg eingebürgert. Das entspricht einem Plus von 22 Prozent (813 Fälle mehr) gegenüber dem Vorjahr (Anm.: Das Sozialministerium nannte leicht abweichende Zahlen von 4.677 Einbürgerungen).

Herkunft, Alter und tatsächliche Aufenthaltsdauer

Die Statistik zeigt deutlich, dass die meisten Antragsteller die rechtliche Mindestfrist ohnehin weit überschreiten:

  • Größte Herkunftsgruppen: Syrien (1.251 Personen), Russland (505) und Ukraine (307).

  • Durchschnittsalter: 32 Jahre.

  • Tatsächliche Aufenthaltsdauer: Im Schnitt lebten die Eingebürgerten bereits mehr als 11 Jahre in Deutschland.

Die höchsten Einbürgerungszahlen verzeichneten die Landeshauptstadt Potsdam (639) und der Landkreis Oberhavel (628). Der starke Anstieg der Neuanträge (allein 6.848 neue Anträge im Jahr 2025) geht unter anderem auf die Gesetzesreform von 2024 zurück, die auch die doppelte Staatsbürgerschaft vereinfacht hatte.

Wichtigste Fakten & Zahlen zur Einbürgerung in Brandenburg

Gesetzliche Mindestaufenthaltsdauer: 5 Jahre

Forderung von René Wilke: 7 Jahre

Offene Verfahren in Brandenburg: ca. 9.000

Durchschnittliche Bearbeitungszeit: 12 bis 24 Monate (Spitze: 36 Monate in Frankfurt/Oder)

Einbürgerungen in Brandenburg (2025): 4.581 (Anstieg um 22 %)

Tatsächliche mittlere Aufenthaltsdauer: mehr als 11 Jahre

Quellen & Datenbasis

  • Amt für Statistik Berlin-Brandenburg: Jahresstatistik 2025 zu Einbürgerungen in Brandenburg (Veröffentlichung 2026).

  • Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und gesellschaftlichen Zusammenhalt Brandenburg (MSGIV): Statistische Angaben zu Einbürgerungszahlen und Statements von Minister René Wilke.

  • Rundfunk Berlin-Brandenburg (rbb24): Umfrage und Bericht zu den Bearbeitungszeiten und unerledigten Verfahren in den brandenburgischen Einbürgerungsbehörden.

  • Bundesregierung / Bundesministerium des Innern: Gesetz zur Modernisierung des Staatsangehörigkeitsrechts (StAG).