Unternehmen in Mecklenburg-Vorpommern können bei der Gewinnung von Fachkräften aus Drittstaaten neue finanzielle Unterstützung erhalten. Der nicht rückzahlbare Zuschuss beträgt bis zu 8.000 Euro, wenn die Voraussetzungen der neuen Landesrichtlinie erfüllt werden.
Kleine und mittlere Unternehmen im Fokus
Wie die IHK Neubrandenburg mitteilt, richtet sich die Förderung besonders an kleine und mittlere Unternehmen. Voraussetzung ist ein Sitz oder eine Niederlassung in Mecklenburg-Vorpommern.
Grundlage ist die neue Richtlinie des Wirtschaftsministeriums zur aktiven Fachkräftegewinnung aus Drittstaaten.
Ausbildung oder unbefristeter Arbeitsplatz
Gefördert werden Unternehmen, die Menschen aus Staaten außerhalb der Europäischen Union für eine qualifizierte Ausbildung gewinnen. Auch die Vermittlung in eine unbefristete sozialversicherungspflichtige Beschäftigung kann unterstützt werden.
Der Zuschuss muss nach Angaben der IHK nicht zurückgezahlt werden und kann je Unternehmen bis zu 8.000 Euro erreichen.
Fachkräfteservice berät Unternehmen
Für Fragen verweist die IHK Neubrandenburg auf die Fachkräfte-Service-Zentrale Mecklenburg-Vorpommern. Sie unterstützt Betriebe bei der Einordnung der Fördermöglichkeiten.
Damit reagiert das Land auf den wachsenden Bedarf vieler Betriebe nach qualifizierten Mitarbeitern.
Quelle: IHK Neubrandenburg für das östliche Mecklenburg-Vorpommern