Die Trockenheit im Unstrut-Hainich-Kreis ist inzwischen so ausgeprägt, dass die Kreisverwaltung die Entnahme von Wasser aus Oberflächengewässern untersagt hat. Die Regelung gilt seit dem 4. August und damit auch im Raum Mühlhausen.
Als Grund nennt der Landkreis fehlende ergiebige Niederschläge während der vergangenen Wochen und Monate.
Pegel von Bächen und Flüssen stark gefallen
Die Auswirkungen sind insbesondere an kleineren Fließgewässern sichtbar.
Nach Angaben des Landratsamtes sind die Pegelstände im gesamten Kreisgebiet deutlich gesunken.
Bei sehr niedrigen Wasserständen kann zusätzliche Entnahme die Situation weiter verschärfen.
Verbot gilt bis Ende September
Die Allgemeinverfügung ist zunächst bis zum 30. September vorgesehen.
Damit erstreckt sich die Einschränkung über den restlichen Sommer und einen großen Teil des Septembers.
Landwirtschaft und private Nutzer betroffen
Wasser aus Bächen oder kleineren Flüssen wird teilweise für Gartenbewässerung oder landwirtschaftliche Zwecke genutzt.
Gerade in trockenen Perioden steigt der Bedarf – gleichzeitig steht aber weniger Wasser zur Verfügung.
Dieser Zielkonflikt ist einer der Gründe, warum Behörden bei ausgeprägtem Niedrigwasser eingreifen.
Mühlhausen muss mit Trockenperioden umgehen
Das Thema reicht über die aktuelle Verfügung hinaus.
Mühlhausen arbeitet parallel an Projekten, bei denen Regenwasser, Begrünung und klimaangepasste Stadtentwicklung eine stärkere Rolle spielen.
Die aktuelle Niedrigwasserlage zeigt, dass solche Überlegungen zunehmend praktische Bedeutung bekommen.
Quellen
Landratsamt Unstrut-Hainich-Kreis – Wasserentnahmeverbot aus Oberflächengewässern vom 4. August bis 30. September 2026.
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