Jessen. Der in Sachsen-Anhalt ansässige Hersteller Jütro Tiefkühlkost ruft mehrere tiefgefrorene Bio-Beerenmischungen zurück. Es könne nicht ausgeschlossen werden, dass die betroffenen Produkte mit Noroviren verunreinigt sind. Die Ware wurde bundesweit über Aldi Nord, Aldi Süd, Lidl und Netto Marken-Discount verkauft.

Verbraucher werden dringend aufgefordert, betroffene Packungen nicht zu essen. Die Produkte können in den jeweiligen Verkaufsstellen zurückgegeben werden. Der Kaufpreis wird nach Angaben des Herstellers auch ohne Vorlage eines Kassenbons erstattet.

Diese Tiefkühlbeeren sind betroffen

Bei Aldi Nord und Aldi Süd betrifft der Rückruf die tiefgefrorene „Bio Beerenmischung Bio“ in der 300-Gramm-Packung mit folgenden Mindesthaltbarkeitsdaten:

    1. März 2028
    1. März 2028
    1. März 2028

Bei Netto Marken-Discount ist die tiefgefrorene „Bio Beerenmischung BioBio“ in der 300-Gramm-Packung betroffen. Zurückgerufen wird das Produkt mit dem Mindesthaltbarkeitsdatum 26. März 2028 und der Chargennummer L270326B3.

Rückruf bei Lidl deutlich ausgeweitet

Bereits zuvor hatte Jütro die bei Lidl verkaufte „Freshona Bio Beerenmischung erntefrisch tiefgefroren“ zurückgerufen. Inzwischen wurde die Warnung auf weitere Chargen und das gesamte Bundesgebiet ausgeweitet.

Betroffen sind 300-Gramm-Packungen mit folgenden Mindesthaltbarkeitsdaten:

    1. Februar 2028
    1. Februar 2028
    1. März 2028
    1. April 2028
    1. April 2028
    1. April 2028

Zu den betroffenen Chargen gehören unter anderem L220226P3, L220226G3, L220226Z3, L220226D3, L230226D3, L030326Z3, L030326H3, L030326W3, L150426P3, L180426H3, L180426L3, L190426L3 und L190426N3.

Kunden sollten neben dem Mindesthaltbarkeitsdatum deshalb auch die aufgedruckte Chargennummer kontrollieren.

Noroviren können heftigen Brechdurchfall auslösen

Noroviren können plötzlich einsetzenden Durchfall und starkes Erbrechen verursachen. Häufig kommen Bauchschmerzen, Übelkeit, Kopf- und Muskelschmerzen sowie ein allgemeines Krankheitsgefühl hinzu.

Durch den Flüssigkeitsverlust können Erkrankungen insbesondere für Säuglinge, Kleinkinder, Schwangere, ältere Menschen und Personen mit Vorerkrankungen gefährlich werden.

Wer die betroffenen Beeren bereits gegessen hat und anschließend deutliche Beschwerden entwickelt, sollte ärztlichen Rat einholen. Besonders bei anhaltendem Erbrechen, starkem Durchfall oder Kreislaufproblemen ist eine medizinische Abklärung ratsam.

Tiefkühlung tötet Viren nicht zuverlässig ab

Die niedrigen Temperaturen im Gefrierfach machen Noroviren nicht automatisch unschädlich. Tiefgekühlte Beeren werden zudem häufig für Smoothies, Desserts, Müslis oder Kuchen verwendet, ohne zuvor ausreichend erhitzt zu werden.

Die Verbraucherzentrale empfiehlt grundsätzlich, Tiefkühlbeeren vor der Verwendung in kalten Speisen gründlich zu erhitzen. Diese allgemeine Empfehlung ersetzt bei einem konkreten Rückruf jedoch nicht die Rückgabe: Betroffene Packungen sollten nicht mehr verwendet werden.

Hersteller aus Sachsen-Anhalt

Jütro Tiefkühlkost hat seinen Sitz in Jessen im Landkreis Wittenberg. Das Unternehmen produziert und verarbeitet unter anderem tiefgekühltes Obst und Gemüse für verschiedene Handelsmarken.

Dass ähnliche Beerenmischungen unter unterschiedlichen Namen bei mehreren Discountern verkauft wurden, erklärt, warum Verbraucher nicht nur auf den Markennamen, sondern besonders auf Verpackungsgröße, Mindesthaltbarkeitsdatum und Charge achten sollten.

Das müssen Verbraucher jetzt tun

Betroffene Packungen sollten nicht geöffnet oder verzehrt werden. Kunden können sie bei Aldi, Lidl oder Netto zurückgeben. Ein Kassenbon ist für die Erstattung des Kaufpreises nicht erforderlich.

Andere Produkte der genannten Handelsmarken sind nach dem derzeit veröffentlichten Stand nicht automatisch von dem Rückruf betroffen.

Der ausgeweitete Rückruf betrifft zahlreiche Haushalte in ganz Deutschland. Wer in den vergangenen Wochen tiefgefrorene Bio-Beeren bei Aldi, Lidl oder Netto gekauft hat, sollte sein Gefrierfach kontrollieren. Entscheidend sind die genaue Produktbezeichnung, die 300-Gramm-Packung, das Mindesthaltbarkeitsdatum und – soweit angegeben – die Chargennummer.