Spritpreise dürfen nur einmal täglich steigen

Das Kraftstoffpreisanpassungsgesetz trat am 1. April 2026 in Kraft. Nach Angaben des Bundeskartellamtes dürfen Tankstellen ihre Preise grundsätzlich nur einmal täglich um 12 Uhr erhöhen; Preissenkungen sind weiterhin jederzeit möglich.

Ziel der Regelung ist eine stärkere Transparenz für Autofahrer. Verbraucher sollen besser abschätzen können, wann mit einer Preiserhöhung zu rechnen ist.

Berlin eröffnet 79 Verfahren

Nach Angaben der Berliner Wirtschaftsverwaltung wurden auf Grundlage der bislang ausgewerteten Daten 79 Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet. Zuvor waren bereits Hunderte Anhörungsschreiben an betroffene Betreiber verschickt worden.

Die Zahlen müssen allerdings differenziert betrachtet werden. Für die Erhebung ist teilweise der Unternehmenssitz desjenigen Betreibers maßgeblich, der die Preise festsetzt. Die betroffene Tankstelle muss deshalb nicht zwingend selbst innerhalb Berlins liegen.

Das Bundeskartellamt berichtet auch bundesweit weiterhin von einer hohen Zahl an Abweichungen von der neuen Preisregel. Nach einem Rückgang bis Juni stiegen die festgestellten Abweichungen im Juli wieder an.

Quelle: Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe Berlin; Bundeskartellamt