Küstrin-Kietz, 6. September 2026. Das Abkochgebot gilt weiterhin für 22 Orte und Ortsteile im Versorgungsgebiet des WAZ Seelow. Weitere Proben bestätigten coliforme Bakterien, während die Ursache noch untersucht wird.
Abkochgebot bleibt bestehen
Der Wasser- und Abwasserzweckverband Seelow warnt weiterhin vor bakteriellen Verunreinigungen im Trinkwassernetz. Leitungswasser darf in den betroffenen Orten nur abgekocht getrunken oder zur Zubereitung von Lebensmitteln verwendet werden.
Auch zum Zähneputzen, zur Reinigung offener Wunden und bei Kontakt mit den Augen soll ausschließlich abgekochtes Wasser genutzt werden. Das Wasser muss einmal sprudelnd aufkochen und anschließend mindestens zehn Minuten abkühlen.
Immungesunde Menschen dürfen nach Angaben des Wasserversorgers normal duschen. Ältere Menschen, Säuglinge, Schwangere und Personen mit geschwächtem Immunsystem sollen darauf verzichten. Begründet wird dies mit der Gefahr, Wasser oder bakterienhaltige Aerosole aufzunehmen.
Diese Orte sind betroffen
Das Abkochgebot gilt nach dem Stand vom 4. September für folgende Orte und Ortsteile:
• Werbig und Neuwerbig • Altlangsow und Neulangsow • Seelower Loose • Zechin und Zechiner Loose • Buschdorf, Friedrichsaue und Genschmar • Golzow einschließlich Heimstättensiedlung • Gorgast einschließlich Schäferei • Bleyen einschließlich Altbleyen und Kuhbrücke • Manschnow einschließlich Neu Manschnow • Küstrin-Kietz • Rathstock, Reitwein und Hathenow • Podelzig einschließlich Wuhden und Klessin • Sachsendorf einschließlich Werder • Alt Tucheband einschließlich Neu Tucheband • Hackenow
Kontrollen ergaben laut Landkreis, dass sich die Belastung nicht in weitere Teile des Trinkwassernetzes ausgebreitet hat. Eine Entwarnung liegt dennoch nicht vor.
Ursache weiterhin ungeklärt
Coliforme Bakterien gelten als Indikator für eine mögliche mikrobiologische Beeinträchtigung des Versorgungssystems. Ihr Nachweis bedeutet nicht automatisch, dass gefährliche Krankheitserreger im Wasser vorhanden sind. Er macht jedoch weitere Untersuchungen notwendig.
Als mögliche Ursachen nennt der Landkreis Arbeiten am Leitungsnetz, technische Störungen oder andere Beeinträchtigungen der Trinkwasseranlage. Welche Ursache im konkreten Fall vorliegt, wurde bislang nicht mitgeteilt.
Der Wasserversorger führt Netzspülungen und weitere technische Maßnahmen durch. Neue Laborergebnisse werden in der kommenden Woche erwartet.
Genaue Messwerte veröffentlicht der Landkreis nicht. Zur Begründung verweist die Behörde auf den vorgeschriebenen Grenzwert von null. Bereits jeder Nachweis coliformer Bakterien löst demnach Schutzmaßnahmen aus.
Großes und zentral versorgtes Netz
Das Trinkwassernetz des WAZ Seelow hatte nach dem veröffentlichten Stand von 2019 eine Länge von rund 216,5 Kilometern. Herzstück der Versorgung ist das zwischen 1975 und 1980 errichtete Wasserwerk Seelow.
Das Rohwasser stammt aus sieben Brunnen mit Tiefen zwischen 30 und 36 Metern. Mehrere Speicher und Druckerhöhungsanlagen verteilen das aufbereitete Wasser bis in die Oderbruchgemeinden.
Seit April wird außerdem eine Trinkwasserleitung entlang der Bundesstraße 1 zwischen Seelow und Manschnow erneuert. Die Arbeiten erfolgen abschnittsweise und sollen etwa fünf Monate dauern. Dafür wurde teilweise eine vorübergehende Umgehungsleitung verlegt.
Der WAZ hatte im Zusammenhang mit der Baumaßnahme mögliche Versorgungsunterbrechungen und Druckschwankungen angekündigt. Ob die Leitungsarbeiten mit der aktuellen Belastung zusammenhängen, ist nicht belegt und wurde von den Behörden bislang nicht bestätigt.
Was Haushalte beachten müssen
Das Leitungswasser kann ohne Einschränkungen für die Toilettenspülung verwendet werden. Auch für andere Zwecke ohne Kontakt mit Lebensmitteln, Wunden oder Schleimhäuten bleibt die Nutzung möglich.
Nach Angaben des zuständigen Veterinäramtes besteht aufgrund der bisher bestimmten Bakteriengattungen grundsätzlich keine Gefahr beim Tränken von Tieren. Empfindliche Menschen sollten die Schutzmaßnahmen dennoch konsequent einhalten.
Der Fall zeigt die Abhängigkeit zahlreicher kleiner Orte von einer gemeinsam genutzten Versorgungsstruktur. Entscheidend bleibt deshalb nicht nur die Beseitigung der Belastung. Der Wasserversorger muss ebenso klären, an welcher Stelle die Bakterien in das Netz gelangten und wie sich ein vergleichbarer Vorfall künftig verhindern lässt.
Quelle: Landkreis Märkisch-Oderland, Pressemitteilung 52/2026 vom 4. September 2026; Wasser- und Abwasserzweckverband Seelow, Bekanntmachung vom 4. September 2026