Das Schloss Hoym soll bis Anfang 2027 auf seinem gesamten Gelände kostenloses WLAN erhalten. Sachsen-Anhalt stellt dafür mehr als 49.000 Euro Fördermittel bereit. Insgesamt 24 Access-Points sollen installiert werden, damit Bewohner, Angehörige und Besucher von einer besseren digitalen Verbindung profitieren.
Mehr als 49.000 Euro vom Land
Wie das Ministerium für Infrastruktur und Digitales Sachsen-Anhalt mitteilt, übergab Ministerin Lydia Hüskens den Fördermittelbescheid am 12. August an René Strutzberg, Geschäftsführer der Schloss Hoym Stiftung.
Die Förderung soll vor allem die digitale Erreichbarkeit verbessern. Bewohner sollen leichter mit Familie und Freunden in Kontakt bleiben können, während Angehörige und Besucher von einem zeitgemäßen Internetangebot profitieren.
24 Access-Points auf dem Schlossgelände
Das Projekt soll innerhalb eines halben Jahres umgesetzt werden. Die ersten Nutzer sollen deshalb bereits Anfang 2027 auf die neue WLAN-Verbindung zugreifen können.
Geplant ist die Installation von insgesamt 24 Access-Points. Das kostenlose WLAN soll anschließend auf dem gesamten Schlossgelände verfügbar sein.
Digitale Infrastruktur für Bewohner und Gäste
Hüskens bezeichnet kostenloses und offenes WLAN als wichtigen Bestandteil moderner digitaler Infrastruktur. Es ermögliche einen gleichberechtigten Zugang zu Informationen und gehe damit über einen reinen technischen Service hinaus.
Das Schloss Hoym habe dabei eine besondere Funktion: Es ist Lebensmittelpunkt für seine Bewohner, Begegnungsort für Angehörige und Gäste und zugleich ein touristisch interessanter Kultur- und Veranstaltungsort.
Land hat bereits 150 WLAN-Projekte gefördert
Das Projekt in Hoym ist Teil der Digitalisierungsstrategie „Sachsen-Anhalt Digital 2030“. Nach Angaben des Ministeriums wurden in den vergangenen Jahren insgesamt 150 WLAN- und Freifunkprojekte im Land gefördert.
Seit dem Start des ersten geförderten kostenlosen Freifunk-WLANs in Quedlinburg im Dezember 2017 hat Sachsen-Anhalt rund 7,5 Millionen Euro für entsprechende Vorhaben bewilligt.
Quelle: Ministerium für Infrastruktur und Digitales Sachsen-Anhalt, Pressemitteilung Nr. 137/26 vom 12. August 2026.