Magdeburg/Mainz. Nach dem deutlichen Wahlsieg der AfD in Sachsen-Anhalt wird das Land den Vorsitz der Ministerpräsidentenkonferenz nicht wie vorgesehen zum 1. Oktober übernehmen. Stattdessen bleibt Rheinland-Pfalz für ein weiteres Jahr an der Spitze des Gremiums.
Die Regierungschefs aller 16 Bundesländer haben diese Lösung einstimmig beschlossen. Damit wird Sachsen-Anhalt in der üblichen jährlichen Reihenfolge übersprungen. Im Oktober 2027 soll anschließend wie geplant Schleswig-Holstein übernehmen.
Der Vorgang ist politisch brisant, weil er unmittelbar auf die Landtagswahl in Sachsen-Anhalt folgt. Die AfD erreichte dort nach dem inzwischen festgestellten Ergebnis 43,8 Prozent der Zweitstimmen und wurde mit großem Abstand stärkste Kraft. Die CDU kam auf 17,2 Prozent.
Schulze verzichtet auf Vorsitz
Noch-Ministerpräsident Sven Schulze von der CDU hatte bereits kurz nach der Wahl erklärt, Sachsen-Anhalt solle den Vorsitz nicht übernehmen.
In einem Schreiben an den rheinland-pfälzischen Ministerpräsidenten Gordon Schnieder verwies Schulze auf den Wahlausgang und die ungeklärte Regierungsbildung. Unter diesen Bedingungen sei eine einwandfreie technische und inhaltliche Vorbereitung des MPK-Vorsitzes nicht gewährleistet.
Rheinland-Pfalz erklärte sich anschließend bereit, den Vorsitz um ein weiteres Jahr fortzuführen. Die notwendigen organisatorischen Strukturen seien bereits vorhanden.
Formal handelt es sich damit nicht um einen Ausschluss Sachsen-Anhalts durch andere Länder. Der Verzicht ging zunächst vom amtierenden Ministerpräsidenten des Landes selbst aus. Die übrigen Regierungschefs stimmten der neuen Regelung anschließend einstimmig zu.
AfD sieht politischen Eingriff
Die AfD bewertet den Vorgang völlig anders.
Der stellvertretende Bundesvorsitzende Stefan Möller wirft den Ministerpräsidenten vor, sich gegen einen möglichen Machtverlust zu stemmen. Nach seiner Darstellung werde eine bislang geltende politische Praxis genau in dem Moment verändert, in dem erstmals ein AfD-Politiker davon profitieren könnte.
Möller kritisierte zudem, dass auch die Regierungschefs ostdeutscher Länder der Entscheidung zugestimmt hätten. Aus seiner Sicht werde der turnusgemäße Vorsitz eines ostdeutschen Bundeslandes aufgegeben, um einen möglichen AfD-Ministerpräsidenten von der Leitung der MPK fernzuhalten.
Dieser Vorwurf ist politisch schwerwiegend, muss aber von den feststehenden Tatsachen getrennt werden: Der Vorsitz der Ministerpräsidentenkonferenz ist kein durch eine Landtagswahl vergebenes Amt. Auch ist Ulrich Siegmund derzeit nicht Ministerpräsident von Sachsen-Anhalt.
Siegmund ist nicht automatisch Ministerpräsident
Die AfD wurde zwar mit 43,8 Prozent mit großem Abstand stärkste Partei und verfügt nach der Wahl über 39 von 83 Sitzen im Landtag. Für eine eigene Mehrheit reichen diese Mandate jedoch nicht aus.
Ob AfD-Spitzenkandidat Ulrich Siegmund tatsächlich Ministerpräsident wird, hängt deshalb von der Regierungsbildung und einer Wahl im Landtag ab. Die Formulierung, er sei bereits der „künftige Ministerpräsident“, ist zum jetzigen Zeitpunkt eine politische Erwartung der AfD und keine feststehende Tatsache.
Gerade dieser Punkt ist für die Bewertung des MPK-Streits wichtig.
Die Ministerpräsidentenkonferenz besteht aus den amtierenden Regierungschefs der Länder. Wer Sachsen-Anhalt dort künftig vertritt, entscheidet sich deshalb erst durch die Bildung einer neuen Landesregierung.
Ein bemerkenswerter Zeitpunkt
Unabhängig von der rechtlichen Konstruktion hinterlässt der Vorgang eine politische Frage.
Die jährliche Reihenfolge beim MPK-Vorsitz galt über Jahre als weitgehend routinemäßige Angelegenheit. Ausgerechnet nach einem historischen Wahlergebnis in Sachsen-Anhalt wird nun davon abgewichen.
Die Begründung der amtierenden Landesregierung lautet, dass die bevorstehende Regierungsbildung zu unsicher sei, um die aufwendige Organisation des Vorsitzjahres sicherzustellen.
Kritiker können dagegen einwenden, dass Regierungswechsel und politische Unsicherheiten grundsätzlich Teil demokratischer Prozesse sind – und dass organisatorische Schwierigkeiten nicht zwangsläufig dazu führen müssten, ein Bundesland vollständig aus der Reihenfolge zu nehmen.
Damit ist die eigentliche Auseinandersetzung klar umrissen: Geht es in erster Linie um eine praktische Übergangslösung oder spielt die Aussicht auf einen AfD-geführten Vorsitz politisch eine entscheidende Rolle?
MPK ist kein Verfassungsorgan
Bei der Debatte darf zudem nicht der Eindruck entstehen, Sachsen-Anhalt werde ein verfassungsmäßiges Recht entzogen.
Die Ministerpräsidentenkonferenz ist kein Verfassungsorgan wie Bundestag oder Bundesrat. Sie dient der politischen Abstimmung zwischen den Regierungschefs der Länder und spielt insbesondere bei länderübergreifenden Fragen sowie bei Verhandlungen mit der Bundesregierung eine wichtige Rolle.
Der jährlich wechselnde Vorsitz besitzt deshalb erhebliches politisches Gewicht, ist aber kein unmittelbar aus einer Landtagswahl erworbenes Mandat.
Das macht die Entscheidung nicht unpolitisch. Im Gegenteil: Gerade weil es um eine gewachsene Praxis der Zusammenarbeit zwischen den Ländern geht, wird nun darüber gestritten, ob diese Praxis aus sachlichen Gründen oder aus parteipolitischen Motiven verändert wurde.
Wahlsieg lässt sich nicht wegorganisieren
Fest steht: Das Ergebnis der Landtagswahl bleibt von der Entscheidung über die MPK unberührt.
Mehr als 575.000 Wähler gaben der AfD ihre Zweitstimme. Sie erreichte 43,8 Prozent und gewann damit deutlich vor allen anderen Parteien. Die Wahlbeteiligung lag bei 77,8 Prozent.
Die daraus folgende politische Machtverteilung muss nun im neuen Landtag verarbeitet werden.
Ob daraus eine AfD-geführte Landesregierung entsteht, ist offen. Ebenso offen ist, wie die anderen Parteien mit dem Wahlergebnis umgehen werden.
Der Streit um die Ministerpräsidentenkonferenz zeigt jedoch bereits jetzt, dass die Folgen der Wahl weit über Magdeburg hinausreichen.
Aus einer eigentlich routinemäßigen Übergabe eines Konferenzvorsitzes ist eine Grundsatzdebatte darüber geworden, wie etablierte politische Strukturen mit einem Wahlergebnis umgehen, das ihre bisherige Ordnung grundlegend verändert.