Seit diesem Wochenende ist Mecklenburg-Vorpommern offiziell in der besonders sichtbaren Phase des Landtagswahlkampfes angekommen. Sechs Wochen vor der Abstimmung am 20. September gelten erleichterte Bedingungen für politische Werbung im öffentlichen Straßenraum. Das betrifft auch Güstrow.

Parteien dürfen Plakate allerdings nicht völlig frei aufstellen.

Sie benötigen weiterhin Sondernutzungserlaubnisse der jeweiligen Kommune.

Verkehrssicherheit bleibt Grenze

Kommunen können Vorgaben machen, wenn Plakate die Verkehrssicherheit gefährden, das Ortsbild erheblich beeinträchtigen oder Anlagen beschädigt werden könnten.

Auch strafbare oder eindeutig verfassungsfeindliche Inhalte können zur Ablehnung führen.

Güstrow kann deshalb auch in der heißen Wahlkampfphase Regeln für Standorte und Befestigung durchsetzen.

Nach der Wahl müssen die Plakate wieder verschwinden

Spätestens zwei Wochen nach dem Wahltag müssen Parteien ihre Wahlwerbung aus dem öffentlichen Straßenraum entfernen.

Bis dahin dürfte der politische Wettbewerb im Stadtbild allerdings von Woche zu Woche stärker sichtbar werden.

Quellen

Landeswahlleitung Mecklenburg-Vorpommern