Gröditz arbeitet weiter an der planungsrechtlichen Absicherung eines Wertstoffhofs. Wie die Stadt Gröditz in ihren aktuellen amtlichen Bekanntmachungen mitteilt, wird der Bebauungsplan „Wertstoffhof Gröditz“ weitergeführt.
Damit soll eine verlässliche Grundlage für einen Annahmestandort für private Abfälle geschaffen werden.
Wertstoffhof braucht eigenes Planungsrecht
Für größere kommunale Infrastrukturprojekte reicht ein geeigneter Standort allein nicht aus.
Auch Fragen zu Nutzung, Zufahrt, Flächenaufteilung und möglichen Auswirkungen auf die Umgebung müssen planungsrechtlich geklärt werden.
Der Bebauungsplan bildet dafür die Grundlage.
Annahmestelle soll Entsorgung erleichtern
Ein Wertstoffhof ermöglicht Bürgern die Abgabe verschiedener Wertstoffe und Abfälle an einem zentralen Standort.
Welche Stoffgruppen später in Gröditz konkret angenommen werden und welche Öffnungszeiten vorgesehen sind, lässt sich aus dem Bauleitplanverfahren noch nicht abschließend ableiten.
Diese organisatorischen Details müssen später festgelegt werden.
Verfahren noch nicht abgeschlossen
Die öffentliche Bekanntmachung ist Teil eines laufenden Planungsprozesses.
Bis zur tatsächlichen Umsetzung können weitere Beteiligungs- und Beschlussschritte notwendig sein.
Erst anschließend steht fest, in welcher endgültigen Form der Wertstoffhof realisiert wird.
Quelle
Stadt Gröditz