Das Urteil des Landgerichts Erfurt im Prozess um eine der größten illegalen Drogenküchen Deutschlands ist vorerst nicht rechtskräftig. Sowohl die Staatsanwaltschaft als auch die Verteidigung eines Hauptangeklagten haben Revision gegen die Entscheidung der Strafkammer eingelegt. Damit wird sich nun der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe mit dem spektakulären Fall befassen.

Hohe Haftstrafen – doch der Staatsanwaltschaft reicht es nicht

Das Landgericht Erfurt hatte Mitte Juli drei Männer im Alter zwischen 38 und 45 Jahren wegen bandenmäßigen Drogenhandels und der gewerbsmäßigen Herstellung von Betäubungsmitteln zu langjährigen Freiheitsstrafen verurteilt:

  • Der erste Hauptangeklagte erhielt eine Gesamtfreiheitsstrafe von 14 Jahren.

  • Der zweite Hauptangeklagte wurde zu 13 Jahren und sechs Monaten Haft verurteilt.

  • Ein dritter Gehilfe erhielt eine Freiheitsstrafe von sechs Jahren. Bei diesem Urteil gab es keine Rechtsmittel, sodass der Spruch rechtskräftig ist.

Sowohl die Staatsanwaltschaft – die für die beiden Haupttäter jeweils das gesetzliche Höchstmaß von 15 Jahren Gesamtfreiheitsstrafe gefordert hatte – als auch die Verteidigung des zu 14 Jahren Verurteilten gaben sich mit dem Erfurter Richterspruch nicht zufrieden. Sie beantragten die rechtliche Überprüfung durch die nächsthöhere Instanz.

Gigantische Drogenküche mitten in Erfurt

Der Fall hatte über Thüringen hinaus für Aufsehen gesorgt: Zwischen Mitte 2020 und Februar 2022 hatte die Gruppierung in einer hochprofessionell eingerichteten Drogenküche im Erfurter Stadtgebiet mindestens 40 Kilogramm Crystal Meth hergestellt. Bei der Razzia im Februar 2022 stießen Ermittler des Landeskriminalamts und Chemiker des Bundeskriminalamts zudem auf Grundstoffe, die für die Produktion von bis zu einer Tonne der hochgefährlichen Droge gereicht hätten. In einem Lager im Landkreis Sömmerda wurden darüber hinaus rund 100 Kilogramm Marihuana sichergestellt.

Nach Ansicht der Kriminalexperten handelte es sich bei dem Erfurter Labor um eines der größten Methamphetamin-Labore, das jemals in Deutschland ausgehoben wurde.

Wie es nun weitergeht

Mit dem Revisionsantrag muss das Landgericht Erfurt nun zunächst das schriftliche Urteil samt ausführlicher Begründung fertigstellen. Anschließend bekommen Staatsanwaltschaft und Verteidigung Gelegenheit zur schriftlichen Revisionsbegründung.

Der Bundesgerichtshof prüft das Urteil daraufhin ausschließlich auf formelle und materielle Rechtsfehler; eine erneute Beweisaufnahme oder Zeugenbefragung findet in Karlsruhe nicht statt. Bis zu einer finalen Entscheidung bleiben die beiden Hauptangeklagten in Untersuchungshaft.

Quellen & Datenbasis

  • Landgericht Erfurt: Medienmitteilungen zu den Revisionsanträgen im Verfahren gegen die Betreiber des Erfurter Drogenlabors (Juli 2026).

  • Thüringer Landeskriminalamt / Staatsanwaltschaft Erfurt: Ermittlungsakte und Anklageschrift zur Sicherstellung der Syntheseanlage (2022–2026).