Sachsen erleichtert Unternehmen und Selbstständigen die Abwicklung noch offener Corona-Soforthilfen. Mehr als 11.000 Anträge wurden bereits bewilligt, während nur noch wenige Hundert Fälle geprüft werden.
Das sächsische Wirtschaftsministerium will die offenen Verfahren zu den Corona-Soforthilfen bis zum Jahresende 2026 weitgehend abschließen. Bis Ende Juni gingen insgesamt 12.018 Anträge auf Einstellung der Rückforderung ein.
Davon wurden 11.026 Anträge bewilligt. Lediglich 617 Anträge lehnte die zuständige Sächsische Aufbaubank ab. Weitere 375 Fälle befinden sich noch in Bearbeitung.
Mehr als 84.000 Betriebe erhielten Soforthilfe
Im Frühjahr und Sommer 2020 erhielten mehr als 84.000 sächsische Kleinstunternehmen und Selbstständige finanzielle Unterstützung. Insgesamt zahlten Bund und Freistaat über die Sächsische Aufbaubank mehr als 672 Millionen Euro aus.
Die Hilfen sollten akute Liquiditätsengpässe während der damaligen Einschränkungen ausgleichen. Unternehmen mussten ihre erwarteten Einnahmen und Ausgaben zum Zeitpunkt der Antragstellung schätzen.
Viele Betriebe konnten ihre Tätigkeit früher als erwartet wieder aufnehmen. Dadurch fiel der tatsächliche Liquiditätsengpass teilweise geringer aus als ursprünglich berechnet. In diesen Fällen entstanden Rückforderungen.
Für viele Selbstständige und kleinere Unternehmen wurde die spätere Rückzahlung zu einer erheblichen Belastung. Das galt besonders für Betriebe mit niedrigen laufenden Einnahmen oder geringen finanziellen Rücklagen.
Regeln wurden im Jahr 2025 erleichtert
Das Wirtschaftsministerium und die Sächsische Aufbaubank änderten deshalb Mitte 2025 die Bedingungen. Betroffene erhielten zusätzliche Möglichkeiten für längere Zahlungsfristen und flexible Raten.
Eine verlängerte Zahlungsfrist wurde bislang 5.125 Mal in Anspruch genommen. In 3.400 Fällen bewilligte die Aufbaubank eine Fristverlängerung von bis zu 36 Monaten.
Für die offenen Beträge gelten feste Zinssätze zwischen 0,5 und 1,5 Prozent pro Jahr. Innerhalb des bewilligten Zeitraums können Unternehmen variable Raten zahlen. Die vollständige Summe muss einschließlich der Zinsen bis zum Ende der Frist eingegangen sein.
Die Zinsen werden unabhängig von zwischenzeitlichen Teilzahlungen einmalig auf die Gesamtforderung berechnet. Betroffene sollten deshalb genau prüfen, welche Zahlungsvereinbarung für sie wirtschaftlich sinnvoll ist.
Rückforderung kann vollständig eingestellt werden
Unter bestimmten Voraussetzungen kann Sachsen auf die weitere Forderungsverfolgung verzichten. Maßgeblich sind festgelegte Einkommens- und Vermögensgrenzen.
Eine Einstellung kommt vor allem dann infrage, wenn Unternehmer oder Selbstständige die geforderte Summe aus ihrem Einkommen und Vermögen nicht aufbringen können. Die Entscheidung erfolgt nach einer Prüfung des Einzelfalls.
Die hohe Zahl bewilligter Anträge zeigt die Reichweite der Regelung. Von den bisher abschließend bearbeiteten Anträgen wurde der weit überwiegende Teil positiv entschieden.
Wirtschaftsminister Dirk Panter sieht darin eine notwendige Entlastung. Die Soforthilfen seien in einer außergewöhnlichen Krisensituation unter großer Unsicherheit beantragt und ausgezahlt worden.
Bereits zurückgezahlte Beträge werden grundsätzlich nicht erstattet. Eine Rückzahlung kommt nach Angaben des Ministeriums nur in besonderen Härtefällen infrage. Dafür gelten enge haushaltsrechtliche Voraussetzungen.
Verfahren soll 2026 enden
Die noch offenen 375 Anträge sollen bis zum Jahresende bearbeitet werden. Auch neue Anträge können weiterhin gestellt werden, sofern eine Rückforderung noch offen ist.
Betroffene Unternehmen sollten die Voraussetzungen bei der Sächsischen Aufbaubank prüfen. Das gilt auch für Selbstständige, die ihre Forderung derzeit nicht innerhalb der ursprünglichen Frist begleichen können.
Mit dem Abschluss der Verfahren endet für viele Betriebe ein finanzielles Kapitel, das mehr als sechs Jahre nach Beginn der Pandemie noch immer nicht vollständig aufgearbeitet ist.
Die Zahlen zeigen zugleich, dass die ursprünglichen Rückzahlungsforderungen zahlreiche Unternehmen getroffen haben. Mehr als 11.000 bewilligte Anträge bedeuten, dass die später eingeführten Härtefallregelungen für einen erheblichen Teil der Betroffenen entscheidend waren.
Quelle: [Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Klimaschutz](https://www.medienservice.sachsen.de/medien/news/1099502/download_pdf?utm_source=chatgpt.com)