Der juristische Streit um die frühere „Modellstadt Cottbus – Innenstadt“ geht in die nächste Instanz. Die Stadt will Nichtzulassungsbeschwerde beim Bundesverwaltungsgericht einlegen. Wie die Verwaltung mitteilt, hat die Stadtverordnetenversammlung diesen Schritt mehrheitlich gebilligt.

Sanierungsgebiet bestand fast drei Jahrzehnte

Cottbus war 1991 als eine von elf Modellstädten in den neuen Bundesländern in die Städtebauförderung aufgenommen worden. Das Sanierungsgebiet umfasste ursprünglich rund 125 Hektar Innenstadtfläche.

Die vollständige Aufhebung der Sanierungssatzung erfolgte 2020 und wurde Anfang 2021 bekannt gemacht.

Millionen aus Ausgleichsbeträgen

Während des Sanierungsverfahrens nahm die Stadt nach eigener Darstellung rund elf Millionen Euro aus freiwilligen vorzeitigen Ablösungen von Ausgleichsbeträgen ein. Weitere rund vier Millionen Euro kamen nach der Teilaufhebung durch Bescheide hinzu.

Nach der vollständigen Aufhebung folgten weitere Einnahmen von rund 400.000 Euro.

Bundesverwaltungsgericht soll Verfahren prüfen

Mit der Nichtzulassungsbeschwerde will Cottbus erreichen, dass sich das Bundesverwaltungsgericht mit dem Streit befasst.

Ob die Beschwerde zugelassen wird und wie das Verfahren anschließend ausgeht, ist offen.

Quelle:

Stadt Cottbus/Chóśebuz.