Cottbus. Der Rechtsstreit um Bescheide im Sanierungsgebiet „Modellstadt Cottbus – Innenstadt“ geht in die nächste Runde. Die Stadt Cottbus will Nichtzulassungsbeschwerde beim Bundesverwaltungsgericht einlegen. Die Stadtverordnetenversammlung hat diesen Schritt in nicht öffentlicher Sitzung mehrheitlich gebilligt.

OVG beanstandet Ausfertigung und Dokumentation

Hintergrund ist ein Urteil des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg.

Nach Angaben der Stadt hatte das Gericht Ausfertigungsmängel sowie nach seiner Auffassung vorhandene Dokumentationsfehler bei der Wertermittlung aus den frühen 1990er Jahren beanstandet.

In der Vorinstanz hatte das Verwaltungsgericht Cottbus in demselben Verfahren noch zugunsten der Stadt entschieden. Das aktuelle Urteil ist wegen des weiteren Rechtswegs noch nicht rechtskräftig.

Rund 50 ähnliche Verfahren noch offen

Derzeit wird nach Angaben der Stadt konkret über eine Klage gestritten.

Darüber hinaus seien noch rund 50 vergleichbare Verfahren beim Verwaltungsgericht anhängig. Diese seien überwiegend zunächst ruhend gestellt.

Die Stadt weist zugleich darauf hin, dass in der Öffentlichkeit genannte Summen in zweistelliger Millionenhöhe nicht Gegenstand der aktuell laufenden Verfahren seien.

Stadt will mögliche Mängel parallel heilen

Unabhängig von der Nichtzulassungsbeschwerde will Cottbus die Hinweise des Oberverwaltungsgerichts aufgreifen.

Die Stadt kündigt an, notwendige Entscheidungen zur möglichen Heilung von Sanierungsmängeln vorzubereiten und gemeinsam mit den Stadtverordneten zu treffen.

Damit verfolgt die Stadt zwei Wege gleichzeitig: Einerseits soll die rechtliche Bewertung des OVG überprüft werden, andererseits sollen mögliche formale Schwächen des bisherigen Verfahrens beseitigt werden.

Ausgleichsbeträge bleiben grundsätzlich Pflicht

An der gesetzlichen Pflicht zur Erhebung von Ausgleichsbeträgen ändert sich nach Darstellung der Stadt grundsätzlich nichts.

Sollten einzelne Bescheide aufgrund gerichtlicher Entscheidungen aufgehoben werden, könnten nach Beseitigung der beanstandeten Mängel neue Bescheide erlassen werden.

Damit ist der Streit um die Modellstadt-Bescheide mit dem OVG-Urteil noch nicht beendet. Entscheidend wird nun sein, ob das Bundesverwaltungsgericht die Beschwerde zulässt und wie die Stadt parallel mit den beanstandeten Verfahrensfragen umgeht.

Quellen und Datenbasis

  • Stadt Cottbus/Chóśebuz, Presseinformation vom 28. Juli 2026: „Weiteres Verfahren nach Urteil zu Modellstadt-Bescheid“.