Coswig arbeitet weiter an den planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine größere Photovoltaik-Freiflächenanlage an der Ziekoer Landstraße. Das Vorhaben wird unter dem Bebauungsplan Nr. 37 geführt und gehört weiterhin zu den aktuellen Offenlagen der Stadt.
Freiflächenanlagen unterscheiden sich deutlich von Solarmodulen auf privaten Hausdächern.
Sie benötigen größere zusammenhängende Flächen und können dadurch Fragen zu Landwirtschaft, Landschaftsbild, Netzanschluss und Naturschutz aufwerfen.
Energieerzeugung wird Teil der Stadtplanung
Kommunen müssen zunehmend entscheiden, an welchen Standorten erneuerbare Energieanlagen möglich und städtebaulich verträglich sind.
Ein Bebauungsplan schafft dabei klare Regeln.
Er bestimmt nicht nur den Standort, sondern bildet auch die Grundlage für weitere Prüfungen und Genehmigungen.
Bürgerbeteiligung gehört zum Verfahren
Die Stadt führt die Photovoltaikanlage ausdrücklich als öffentliches Bauleitplanverfahren.
Damit können öffentliche und private Belange gegeneinander abgewogen werden, bevor eine abschließende politische Entscheidung getroffen wird.
Quellen
Stadt Coswig (Anhalt) – Bebauungsplan Nr. 37 „Photovoltaikfreiflächenanlage an der Ziekoer Landstraße“
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