Im Coswiger Ortsteil Wahlsdorf nähert sich ein neues Bauleitplanverfahren einer wichtigen Frist. Für den Bebauungsplan der Innenentwicklung Nr. 52 „Am Reiterhof“ läuft derzeit die öffentliche Beteiligung. Die Stadt hat die Planunterlagen Mitte Juli bereitgestellt.
Ziel des Verfahrens ist es, planungsrechtliche Voraussetzungen für eine neue Nutzung des Bereiches zu schaffen.
Die Planung verbindet ein dörfliches Wohngebiet mit einer freizeitbezogenen Nutzung.
Dorfentwicklung braucht klare Regeln
Gerade in kleineren Ortsteilen können neue Bauvorhaben schnell Auswirkungen auf Nachbarschaft, Verkehr und Ortsbild haben.
Ein Bebauungsplan legt deshalb beispielsweise fest, welche Nutzungen möglich sind und welche städtebaulichen Rahmenbedingungen gelten.
Für Wahlsdorf ist das besonders wichtig, weil sich neue Bebauung in den vorhandenen dörflichen Charakter einfügen soll.
Bürger können Planunterlagen einsehen
Die Stadt führt das Verfahren weiterhin unter ihren aktuellen Offenlagen. Dort sind Planzeichnung, Begründung und ein Nutzungsbeispiel veröffentlicht.
Damit können sich Grundstückseigentümer und Einwohner ein konkretes Bild von der vorgesehenen Entwicklung machen.
Quellen
Stadt Coswig (Anhalt) – Bebauungsplan Nr. 52 „Am Reiterhof“, Wahlsdorf
###