Angebot wirkte offenbar glaubwürdig
Betrüger nutzen bei solchen Maschen häufig Namen, Logos und Kontaktdaten tatsächlich existierender Unternehmen oder Kanzleien.
Dadurch erscheint das Angebot auf den ersten Blick seriös. Besonders günstige Preise werden mit einer Firmenauflösung oder Insolvenz begründet.
Empfänger sollen glauben, sie müssten schnell handeln, bevor andere Käufer zugreifen.
Werkzeuge wurden bezahlt, aber nie geliefert
Die Bischofswerdaer Firma überwies den verlangten Betrag. Die bestellten Werkzeuge trafen anschließend nicht ein.
Spätestens bei ausbleibender Lieferung stellte sich heraus, dass hinter dem Angebot keine tatsächliche Verwertung einer Insolvenzmasse stand.
Wie hoch der entstandene Schaden ist, wurde zunächst nicht öffentlich genannt.
Anwaltskanzleien sollten direkt überprüft werden
Unternehmen sollten bei überraschenden Angeboten nicht ausschließlich die Kontaktdaten aus der erhaltenen E-Mail verwenden.
Sicherer ist es, die Kanzlei über eine unabhängig recherchierte Telefonnummer oder deren offiziell registrierte Internetseite zu kontaktieren.
Auch die zuständige Rechtsanwaltskammer kann Hinweise geben, ob eine Kanzlei tatsächlich besteht.
Bankverbindung kann Warnsignal sein
Passt der Kontoinhaber nicht zum angeblichen Verkäufer oder führt die Überweisung auf ein unerwartetes ausländisches Konto, ist besondere Vorsicht notwendig.
Allerdings nutzen Täter zunehmend Konten in Deutschland oder im europäischen Raum. Eine deutsche Bankverbindung ist deshalb kein Beweis für Seriosität.
Bei höheren Summen sollte vorab eine schriftliche Bestätigung und gegebenenfalls eine persönliche Besichtigung der Ware verlangt werden.
Zeitdruck gehört zur Masche
Angebliche Insolvenzverkäufe werden oft mit knappen Fristen verbunden.
Der Empfänger soll schnell überweisen und keine ausführliche Prüfung vornehmen. Seriöse Verwerter können jedoch nachvollziehbare Unterlagen, Rechnungen und Angaben zur Herkunft der Ware vorlegen.
Ein ungewöhnlich günstiger Preis rechtfertigt niemals den Verzicht auf Sicherheitsprüfungen.
Beschäftigte brauchen klare Freigaberegeln
In Unternehmen sollten nur bestimmte Personen Zahlungen und Bestellungen freigeben dürfen.
Das Vier-Augen-Prinzip kann verhindern, dass ein einzelner Mitarbeiter unter Zeitdruck eine Überweisung auslöst.
Auch regelmäßige Schulungen zu aktuellen Betrugsmaschen helfen, verdächtige E-Mails früher zu erkennen.
Schnelle Meldung erhöht Chancen
Wer nach einer Überweisung Verdacht schöpft, sollte sofort seine Bank kontaktieren.
In einzelnen Fällen kann eine Zahlung noch gestoppt oder ein Empfängerkonto gesperrt werden. Zudem sollte Anzeige bei der Polizei erstattet und die gesamte Kommunikation gesichert werden.
Quellen
Polizeidirektion Görlitz, Mitteilung zu einem Werkzeugbetrug zum Nachteil einer Firma in Bischofswerda, veröffentlicht Ende Juli 2026
DieSachsen.de, „Betrugsmasche mit Werkzeugen in Bischofswerda fliegt auf“, veröffentlicht am 31. Juli 2026