Der Bezirk Neukölln hat das Vorkaufsrecht für die Hertzbergstraße 28 nicht ausüben können. Die Frist lief am 4. August ab, weil einer landeseigenen Wohnungsbaugesellschaft die erforderlichen Investitionsmittel fehlten.

Landeseigene Gesellschaft erhält kein Geld

Wie das Bezirksamt Neukölln mitteilt, hatte der Bezirk den Vorkauf geprüft und vorbereitet. Für die tatsächliche Übernahme des Hauses wäre jedoch eine landeseigene Wohnungsbaugesellschaft erforderlich gewesen. Diese erhielt die notwendigen Mittel vom Land nicht.

Die Käufergesellschaft lehnte zugleich eine Vereinbarung zur Abwendung des Vorkaufs ab. Damit endete das Verfahren ohne eine Sicherung des Hauses durch die öffentliche Hand.

Bezirk fordert Reform des Vorkaufsrechts

Stadtentwicklungsstadtrat Jochen Biedermann sieht grundsätzlichen politischen Handlungsbedarf. Besonders problematische Immobilien seien für mögliche öffentliche Käufer teuer und wirtschaftlich wenig attraktiv.

Der Fall zeigt damit ein strukturelles Problem kommunaler Wohnungspolitik. Ein bestehendes Vorkaufsrecht reicht praktisch nicht aus, wenn die Finanzierung für den Erwerb fehlt.

Quelle: Bezirksamt Neukölln von Berlin.