Die Bundesregierung will Finanzkriminalität und Geldwäsche deutlich konsequenter bekämpfen. Zoll und andere Ermittlungsbehörden sollen dafür neue rechtliche und technische Möglichkeiten erhalten. Wie das Bundesfinanzministerium mitteilt, sollen Vermögenswerte aus dubioser Herkunft künftig schneller aufgespürt, gesichert und unter bestimmten Voraussetzungen eingezogen werden können.

Dubioses Vermögen soll früher sichergestellt werden

Im Mittelpunkt steht ein neues Vermögensermittlungsverfahren. Der Staat soll bei auffälligen Vermögenswerten früher eingreifen können, wenn etwa teure Immobilien, Luxusfahrzeuge oder hohe Geldbeträge nicht nachvollziehbar zu legalen Einkünften passen.

Bundesfinanzminister Lars Klingbeil hatte den Ansatz mit dem Prinzip „Follow the Money“ beschrieben. Ziel ist es, nicht nur einzelne Straftaten zu verfolgen, sondern kriminelle Netzwerke über ihre Finanzströme und Vermögenswerte zu treffen.

Zoll bekommt neue Kompetenzen

Das geplante Zollfinanzgerechtigkeitsgesetz soll die Befugnisse der Zollverwaltung insbesondere bei internationaler Geldwäsche und organisierter Kriminalität ausweiten. Zugleich will der Bund die Ermittlungsstrukturen stärker bündeln und spezialisierte Einheiten aufbauen.

Das Gesetz soll nach derzeitiger Planung zum 1. Januar 2027 in Kraft treten. Der Entwurf befindet sich im Gesetzgebungsverfahren.

Behörden sollen Daten und KI stärker nutzen

Neben neuen Befugnissen setzt die Bundesregierung auf technische Auswertung. Beim Zoll soll ein gemeinsames Zentrum gegen Steuer- und Finanzkriminalität entstehen, in dem Ermittler von Bund und Ländern Erkenntnisse zusammenführen.

Geplant sind zudem ein Datenanalysezentrum und KI-gestützte Verfahren zur Erkennung verdächtiger Muster in großen Datenbeständen. Auch der Austausch zwischen Zoll und Bundeskriminalamt soll verbessert werden.

Organisierte Kriminalität verursacht Milliardenschäden

Die Bundesregierung begründet die Verschärfung mit der wirtschaftlichen Bedeutung organisierter Kriminalität. Nach den zugrunde gelegten Bundeslagebildern belief sich die Schadenssumme durch entsprechende Delikte im Jahr 2024 auf rund 2,65 Milliarden Euro.

Der Zoll führte 2025 insgesamt 187 Ermittlungsverfahren gegen Organisierte Kriminalität durch. Das waren 20 Prozent mehr als im Vorjahr.

Bundesregierung erhöht Druck auf Finanzkriminalität

Der geplante Umbau ist Teil einer umfassenderen Strategie gegen Geldwäsche, Steuerbetrug und organisierte Kriminalität. Bereits im Februar beschloss das Bundeskabinett einen gemeinsamen Aktionsplan von Finanz-, Innen- und Justizministerium.

Im Juli folgte ein weiterer Aktionsplan gegen Steuer- und Finanzkriminalität. Dieser sieht neben mehr Datenanalyse auch häufigere Kontrollen, strengere Sanktionen und ausgeweitete Möglichkeiten zur Sicherstellung verdächtiger Vermögenswerte vor.

Damit verlagert sich der Schwerpunkt stärker auf die finanziellen Strukturen hinter kriminellen Netzwerken. Entscheidend wird nun sein, wie die neuen Eingriffsmöglichkeiten im Gesetzgebungsverfahren ausgestaltet werden und welche rechtsstaatlichen Grenzen für Sicherstellung und Einziehung gelten.

Quelle:

Bundesministerium der Finanzen; Bundesregierung; Aktionsplan gegen Organisierte Kriminalität; Aktionsplan gegen Steuer- und Finanzkriminalität 2026.