Berlin hat dem Entwurf für einen digitalen Medien-Staatsvertrag zugestimmt. Das Regelwerk soll europäische Vorgaben zu Medienfreiheit, politischer Werbung und künstlicher Intelligenz in die deutsche Medienaufsicht übertragen, nachdem sich die Länder auf einen gemeinsamen Text verständigt hatten.
Der Senat ermächtigte den Regierenden Bürgermeister Kai Wegner, den Staatsvertrag nach Unterrichtung des Abgeordnetenhauses zu unterzeichnen. Die Unterzeichnung durch die Länder ist spätestens für Januar 2027 vorgesehen.
EU-Regeln erhalten Zuständigkeiten
Der Entwurf enthält Bestimmungen zur Durchführung des Europäischen Medienfreiheitsgesetzes. Dieses soll redaktionelle Unabhängigkeit, Transparenz und die Funktionsfähigkeit eines freien Medienmarktes stärken.
Hinzu kommen Vorgaben aus der europäischen Verordnung über Transparenz und Targeting politischer Werbung. Gerade bei digitalen Kampagnen soll nachvollziehbarer werden, wer Anzeigen finanziert und nach welchen Kriterien bestimmte Zielgruppen angesprochen werden.
Auch die KI-Verordnung der Europäischen Union wird berücksichtigt. Der Staatsvertrag soll festlegen, welche Aufgaben die Landesmedienanstalten bei der Aufsicht über daraus entstehende Pflichten übernehmen.
Medienaufsicht darf KI-Werkzeuge nutzen
Neben Anpassungen des bestehenden Medienrechts schafft der Entwurf eine rechtliche Grundlage für KI-gestützte Instrumente der Medienaufsicht. Genannt wird das System KIVI.
Solche Werkzeuge können große Mengen öffentlich zugänglicher Inhalte nach möglichen Rechtsverstößen durchsuchen und Hinweise für eine weitere Prüfung liefern. Die abschließende rechtliche Bewertung bleibt Aufgabe der zuständigen Stellen.
Die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder hatten sich am 25. Juni 2026 auf den Entwurf geeinigt. Danach begannen die notwendigen Vorunterrichtungen der Landesparlamente.
Medienrecht wird in Deutschland weitgehend durch Staatsverträge der Länder geregelt. Änderungen müssen deshalb koordiniert beschlossen, unterzeichnet und anschließend in den Ländern ratifiziert werden.
Für Berlin ist die Zustimmung des Senats ein Zwischenschritt. Nach der Unterrichtung des Abgeordnetenhauses und der geplanten Unterzeichnung folgt das parlamentarische Zustimmungsverfahren, bevor die neuen Regeln wirksam werden können.
Der Vertrag betrifft einen Markt, in dem Plattformen, Rundfunkangebote und soziale Netzwerke ineinandergreifen. Nationale Aufsicht muss deshalb mit unmittelbar geltendem europäischen Recht zusammenspielen. Klare Zuständigkeiten sollen Doppelarbeit und Lücken vermeiden. Zugleich müssen automatisierte Prüfwerkzeuge so eingesetzt werden, dass rechtliche Bewertung, Verhältnismäßigkeit und menschliche Verantwortung erhalten bleiben. Die zuständigen Stellen müssen Fortschritt, Kosten und Wirkung transparent dokumentieren, damit politische Entscheidungen und praktische Folgen nachvollziehbar bleiben. Dazu gehört auch eine verständliche Information der Berliner Öffentlichkeit über erreichte Schritte und weiterhin offene Fragen.
Quellen
Presse- und Informationsamt des Landes Berlin: Digitale Medien-Staatsvertrag, 11. August 2026