Berlin verändert erneut zentrale Regeln für seine Beamten und will den öffentlichen Dienst damit attraktiver machen. Der Senat hat am heutigen Dienstag die sogenannte Dienstrechtsreform II beschlossen. Vorgesehen sind unter anderem neue Aufstiegsmöglichkeiten, weniger verpflichtende ärztliche Untersuchungen, schnellere Beihilfeverfahren und großzügigere Regeln für Nebentätigkeiten sowie den Einsatz von Ruhestandsbeamten.
Der Gesetzentwurf war bereits am 14. Juli vom Senat beraten und anschließend dem Rat der Bürgermeister vorgelegt worden. Nach diesem Beteiligungsschritt hat der Senat die Reform nun beschlossen.
Finanzsenator Stefan Evers verbindet damit ausdrücklich das Ziel, die Berliner Verwaltung als Arbeitgeber wettbewerbsfähiger zu machen.
Berlin kämpft um Personal
Der Hintergrund der Reform ist grundsätzlich größer als eine Änderung einzelner Paragraphen.
Berlin konkurriert bei Fachkräften mit Unternehmen, dem Bund, anderen Ländern und Kommunen.
Gerade bei spezialisierten Berufen kann der öffentliche Dienst dabei nicht ausschließlich über das Gehalt konkurrieren.
Karrieremöglichkeiten, Arbeitsbedingungen, Gesundheitsversorgung, Beihilfe und flexible Beschäftigungsmodelle werden deshalb zunehmend zu Faktoren bei der Frage, ob sich Menschen langfristig für eine Tätigkeit beim Land entscheiden.
Die Dienstrechtsreform II soll genau an mehreren dieser Punkte ansetzen.
Ärztliche Untersuchungen sollen einfacher werden
Eine der praktischen Änderungen betrifft die gesundheitliche Eignungsprüfung vor einer Verbeamtung.
Solche ärztlichen Begutachtungen sollen künftig grundsätzlich nur noch einmal und möglichst frühzeitig stattfinden.
Bei Laufbahnen ohne Vorbereitungsdienst soll die Untersuchung vor der Berufung in das Beamtenverhältnis auf Probe erfolgen.
Bei Bereichen mit besonderen körperlichen oder gesundheitlichen Anforderungen – beispielsweise Polizei oder Justizvollzug – bleibt die Prüfung bereits vor dem Beamtenverhältnis auf Widerruf vorgesehen.
Für andere Berufsgruppen mit Vorbereitungsdienst soll dagegen auf eine zusätzliche verpflichtende Untersuchung zu diesem frühen Zeitpunkt verzichtet werden können.
Die Begutachtung erfolgt dann erst vor der späteren Verbeamtung auf Probe.
Damit soll unnötiger medizinischer und administrativer Aufwand vermieden werden.
Feuerwehr-Anwärter sollen bessere Gesundheitsversorgung bekommen
Die Reform greift auch die sogenannte freie Heilfürsorge auf.
Künftig sollen auch Anwärter des mittleren feuerwehrtechnischen Dienstes in den entsprechenden Personenkreis aufgenommen werden.
Dadurch können notwendige Leistungen der Gesundheitsfürsorge stärker vom Dienstherrn getragen werden.
Für Berlin ist das zugleich ein Instrument zur Personalgewinnung.
Feuerwehr und andere sicherheitsrelevante Bereiche müssen dauerhaft genügend Nachwuchskräfte gewinnen, obwohl die Arbeit körperlich anspruchsvoll ist und gleichzeitig hohe Anforderungen an Ausbildung und Gesundheit stellt.
Bessere Absicherung während dieser Ausbildung kann deshalb zu einem Wettbewerbsvorteil werden.
Beihilfe soll schneller bearbeitet werden
Auch Beamte, die regelmäßig Beihilfeanträge stellen, sollen Veränderungen bemerken.
Berlin will das Landesbeihilferecht flexibler gestalten und technische Verfahren stärker nutzen.
Vorgesehen sind automatisierte Systeme, die Teile der Bearbeitung übernehmen und dadurch den manuellen Prüfaufwand reduzieren sollen.
Das Ziel sind kürzere Bearbeitungszeiten.
Gerade bei größeren medizinischen Rechnungen kann die Dauer eines Beihilfeverfahrens für Betroffene finanziell relevant sein.
Nebentätigkeiten sollen attraktiver werden
Berlin lockert zudem Regeln für zusätzliche Tätigkeiten.
Der Höchstbetrag für Nebentätigkeiten im öffentlichen oder vergleichbaren Dienst soll insbesondere für Beamte in unteren Besoldungsgruppen angehoben werden.
Berlin orientiert sich dabei stärker an Regelungen anderer Länder und des Bundes.
Damit bekommen Beschäftigte mehr Möglichkeiten, zusätzliche Aufgaben zu übernehmen und dafür auch entsprechend vergütet zu werden.
Pensionierte Beamte sollen leichter zurückkehren können
Besonders interessant ist ein weiterer Teil der Reform angesichts des Fachkräftemangels.
Ruhestandsbeamte, die nach Erreichen ihrer Altersgrenze erneut für die Berliner Verwaltung tätig werden, sollen zeitweise mehr hinzuverdienen können.
Das sogenannte Verwendungseinkommen aus einer erneuten Tätigkeit für Berlin soll bis zum 31. Dezember 2031 nicht auf die Versorgungsbezüge angerechnet werden.
Damit versucht Berlin, erfahrene Beschäftigte länger für die Verwaltung nutzbar zu machen.
Ein pensionierter Spezialist könnte beispielsweise zeitweise zurückkehren, ohne dass sein zusätzliches Einkommen unmittelbar seine Versorgung reduziert.
Fachkräftemangel verändert den Umgang mit Ruhestand
Hinter dieser Regelung steckt ein grundsätzlicher Wandel.
Noch vor einigen Jahren bestand Personalpolitik häufig vor allem darin, neue Nachwuchskräfte zu gewinnen.
Heute wird zunehmend versucht, auch erfahrene Mitarbeiter länger im System zu halten oder nach dem Ruhestand zurückzugewinnen.
Das kann besonders dort wichtig sein, wo jahrelang aufgebautes Fachwissen nicht kurzfristig ersetzt werden kann.
Berlin bezeichnet diese zusätzliche Tätigkeit ausdrücklich als Unterstützung der Verwaltung in Zeiten des Fachkräftemangels.
Aufstieg innerhalb der Verwaltung soll leichter werden
Einen großen Teil der Reform bilden Änderungen am Laufbahnrecht.
Beschäftigte mit entsprechenden Leistungen sollen leichter höhere Laufbahnbefähigungen erwerben können.
Insbesondere Bestandskräfte mit herausragenden Leistungen sollen zusätzliche Aufstiegsmöglichkeiten erhalten.
Damit versucht Berlin, berufliche Entwicklung stärker innerhalb der bestehenden Verwaltung zu ermöglichen.
Für Beschäftigte ist das wichtig, weil attraktive Arbeitgeber nicht nur beim Einstieg überzeugen müssen.
Entscheidend ist auch die Frage, welche Karrierechancen nach zehn oder zwanzig Jahren noch bestehen.
Mehr Möglichkeiten im Justizvollzug
Besonders umfangreich fallen einige Änderungen für Justiz und Justizvollzug aus.
Berlin will in der Laufbahngruppe 2 vier neue Laufbahnzweige einführen.
Bestandspersonal in den Justizvollzugsanstalten soll dadurch neue berufliche Entwicklungsmöglichkeiten bekommen. Der Zugang soll über Bewährungs- und Praxisaufstiege möglich werden.
Auch Beschäftigte des allgemeinen Justizdienstes, des Gerichtsvollzieherdienstes und des Justizwachtmeisterdienstes sollen unter bestimmten Voraussetzungen leichter aufsteigen können.
Dazu gehören unter anderem ein geeigneter Bachelorabschluss, gute dienstliche Leistungen sowie eine erfolgreiche Bewerbung auf eine entsprechende Stelle.
Meisterzulage für neue Laufbahn im Justizvollzug
Mit den neuen Laufbahnwegen sind teilweise auch finanzielle Verbesserungen verbunden.
Für den erweiterten Werkdienst an Justizvollzugsanstalten soll eine Meisterzulage eingeführt werden.
Für die neuen Laufbahnzweige ist zudem eine allgemeine Stellenzulage vorgesehen.
Damit versucht Berlin, zusätzliche Verantwortung und Qualifikation innerhalb des Justizvollzugs auch finanziell abzubilden.
Beförderungen im Gesundheits- und Sozialdienst werden flexibler
Auch für höhere Positionen im Gesundheitswesen und Sozialdienst ändern sich die Regeln.
Bislang bestehende starre Mindestdienstzeiten für Beförderungen in Ämter ab Besoldungsgruppe A16 sollen entfallen.
Stattdessen soll stärker darauf geschaut werden, auf welchen Dienstposten sich ein Beschäftigter bewährt hat und welche beruflichen Erfahrungen vorhanden sind.
Führungserfahrung, Personalverantwortung und Leitungskompetenz sollen dabei besonders berücksichtigt werden.
Damit kann beruflicher Aufstieg stärker von tatsächlicher Qualifikation und Erfahrung statt allein von abgelaufenen Dienstjahren abhängig werden.
Auch EU-Berufserfahrung wird berücksichtigt
Ein vergleichsweise spezieller, aber europarechtlich wichtiger Bestandteil betrifft Beamte, die anschließend in einem anderen EU-Mitgliedstaat im öffentlichen Dienst arbeiten.
Berlin schafft dafür eine Rechtsgrundlage zur Ergänzung der gesetzlichen Altersrente.
Betroffene sollen einen Ausgleich bekommen können, wenn zwischen ihrer erworbenen Beamtenversorgung und der später durch Nachversicherung entstandenen Rentenanwartschaft eine Lücke besteht.
Berlin reagiert damit auf Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes.
Reform ist keine neue große Besoldungsrunde
Wichtig für die Einordnung ist allerdings, was die Dienstrechtsreform II nicht ist.
Sie stellt keine neue allgemeine Besoldungserhöhung für sämtliche Berliner Beamte dar.
Die Bezüge wurden über andere Regelungen bereits angepasst. Zum 1. April 2026 stiegen Grundgehälter und verschiedene Zulagen um 3,8 Prozent; eine weitere Erhöhung um zwei Prozent ist für März 2027 vorgesehen.
Die heutige Dienstrechtsreform setzt dagegen vor allem bei Karrierewegen, Versorgung, Gesundheitsleistungen und Personalbindung an.
Berlin versucht Verwaltung konkurrenzfähiger zu machen
Damit verfolgt der Senat ein strategisches Ziel.
Die öffentliche Verwaltung muss gleichzeitig digitaler werden, alternde Belegschaften ersetzen und neue Fachkräfte gewinnen.
Das funktioniert nur dann, wenn Beamtenkarrieren nicht als starres System wahrgenommen werden.
Mehr Aufstiegsmöglichkeiten, weniger unnötige Prüfungen und bessere Möglichkeiten zur Weiterbeschäftigung erfahrener Ruheständler sollen deshalb helfen, Personal zu gewinnen und länger zu halten.
Ob das ausreicht, um den Fachkräftemangel in der Berliner Verwaltung spürbar zu verringern, wird sich allerdings erst in den kommenden Jahren zeigen.
Die Reform verändert viele einzelne Stellschrauben.
Die entscheidende Frage bleibt jedoch größer:
Kann Berlin seinen öffentlichen Dienst schnell genug modernisieren, um mit anderen Arbeitgebern im Kampf um qualifizierte Beschäftigte mitzuhalten?
Quellen
Presse- und Informationsamt des Landes Berlin – Senat beschließt Dienstrechtsreform II, 11. August 2026
Presse- und Informationsamt des Landes Berlin – Dienstrechtsreform II, Gesetzesvorlage vom 14. Juli 2026
Senatsverwaltung für Finanzen Berlin
Landesverwaltungsamt Berlin – Besoldungsanpassungen 2026 und 2027
Duplikatprüfung
Eigenständiger aktueller Berliner Politikbeitrag zum Senatsbeschluss vom 11. August 2026. Schwerpunkt sind die konkreten Auswirkungen der Dienstrechtsreform II auf Beamte und Personalgewinnung.