Berlin will eine zentrale Anlaufstelle für möglicherweise Betroffene des Hackerangriffs einrichten, und die Verwaltung prüft weiterhin die veröffentlichten Dateien, weil mindestens 1,2 Millionen Datensätze ins Internet gelangt sind.
Zunächst soll eine zentrale E-Mail-Adresse eingerichtet werden. Zusätzlich wird über eine telefonische Hotline beraten. Bürger und Unternehmen sollen dort klären können, ob ihre Daten betroffen sein könnten und welche Schritte empfohlen werden.
Der Angriff wurde am 14. August bekannt. Betroffen waren Systeme der Senatsverwaltungen für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen sowie für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt.
Hacker forderten Millionenbetrag
Die Gruppe Rhysida hatte versucht, die erbeuteten Daten gegen eine Zahlung von 30 Bitcoin zu verkaufen. Das entsprach zum damaligen Zeitpunkt ungefähr zwei Millionen Euro. Berlin lehnte die Forderung ab.
> „Berlin wird sich nicht erpressen lassen.“
Nach Ablauf der gesetzten Frist veröffentlichten die Angreifer Daten mit einem Volumen von rund 5,79 Terabyte. Nach Angaben aus der Verwaltung wurden bislang mindestens 1,2 Millionen einzelne Datensätze festgestellt.
Darin könnten sich Unterlagen von Bürgern und Unternehmen befinden, die in den vergangenen Jahren Kontakt mit den betroffenen Behörden hatten. Denkbar sind beispielsweise Informationen aus Bau- oder Verkehrsverfahren.
Auswertung dauert mehrere Wochen
Fachleute müssen die veröffentlichten Dateien sichten, personenbezogene Informationen zuordnen und die daraus entstehenden Risiken bewerten. Eine externe Rechtsanwaltskanzlei und die Berliner Datenschutzbeauftragte begleiten das Verfahren.
Nach Angaben der Verwaltung gibt es derzeit keine Hinweise darauf, dass die Angreifer weiterhin Zugang zum Landesnetz besitzen. Die technische Absicherung und die Untersuchung möglicher Schwachstellen laufen dennoch weiter.
Warnung vor betrügerischen Nachrichten
Kriminelle könnten die veröffentlichten Informationen für glaubwürdige Betrugsversuche nutzen. In Nachrichten könnten bekannte Vorgangsnummern, Ansprechpartner oder konkrete Projekte genannt werden.
Betroffene sollten bei unerwarteten E-Mails, Anrufen und Zahlungsaufforderungen besonders vorsichtig sein. Passwörter sollten nicht über Links in Nachrichten geändert werden. Bei Zweifeln empfiehlt sich eine Rückfrage über die bekannten offiziellen Kontaktdaten der jeweiligen Behörde.
Nach dem Datenschutzrecht muss Berlin Personen informieren, wenn die Veröffentlichung ihrer Daten ein hohes Risiko verursacht. Die geplante Anlaufstelle soll diese Benachrichtigungen ergänzen und frühzeitig Fragen beantworten.