Ein Hackerangriff auf Teile des Berliner Landesnetzes beeinträchtigt wichtige Dienstleistungen der Hauptstadt. Zwei Senatsverwaltungen arbeiten nur eingeschränkt, weil sie aus Sicherheitsgründen vom zentralen Netz getrennt wurden.

Hackerangriff auf Berlin: Zwei Senatsverwaltungen vom Landesnetz getrennt

Betroffen sind die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen sowie die Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Umwelt und Klimaschutz. Beide Verwaltungen sind nach Angaben des Landes derzeit nur telefonisch erreichbar.

Die Probleme wurden nicht erst am Mittwoch bekannt. Bereits am Freitag stellten Fachleute bei forensischen Untersuchungen eine Beeinträchtigung des Landesnetzes fest. Berlin trennte daraufhin die beiden betroffenen Verwaltungen vom Netz, um einen größeren Schaden zu verhindern.

Das Landeskriminalamt Berlin und die Staatsanwaltschaft wurden eingeschaltet. Auch das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik unterstützt die Untersuchungen.

Wohngeld in Berlin: Anträge und Auszahlungen derzeit betroffen

Besonders unmittelbar trifft der Cyberangriff Bürger, die auf Wohngeld angewiesen sind. Nach Angaben des Senats funktionieren die Dienstleistungen rund um das Wohngeld derzeit nicht regulär.

Betroffen sind sowohl die Beantragung als auch die Auszahlung der Leistung. Die Berliner Verwaltung arbeitet nach eigenen Angaben mit Hochdruck daran, die Zahlungen wieder sicherzustellen.

Damit betrifft die IT-Störung einen Bereich mit unmittelbaren finanziellen Folgen für Haushalte. Wohngeld unterstützt Menschen mit niedrigerem Einkommen bei ihren Wohnkosten und wird von den zuständigen Behörden ausgezahlt.

Berliner Landesnetz nach Cyberangriff: Reparatur dauert mehrere Tage

Eine schnelle vollständige Rückkehr zum Normalbetrieb zeichnet sich zunächst nicht ab. Der Senat geht davon aus, dass die Behebung der technischen Probleme noch mehrere Tage dauern kann.

Der Regierende Bürgermeister Kai Wegner bezeichnete den Vorfall am Mittwoch als ernst. Nach dem bisherigen Kenntnisstand seien jedoch keine sensiblen Daten aus den betroffenen Systemen abgeflossen.

Die Trennung der Systeme soll verhindern, dass sich ein möglicher Angreifer weiter innerhalb der Berliner IT-Infrastruktur bewegen kann. Gleichzeitig erschwert dieser Schritt die Arbeit der betroffenen Behörden erheblich.

Cyberangriff auf Berliner Verwaltung: LKA, Staatsanwaltschaft und BSI ermitteln

Wer für den Angriff verantwortlich ist und welches Ziel dahinterstand, ist bislang nicht öffentlich geklärt. Die Ermittlungen konzentrieren sich deshalb auch auf die technische Rekonstruktion des Vorfalls.

Für Berlin geht es dabei um mehr als die Wiederherstellung einzelner Computerarbeitsplätze. Das Landesnetz verbindet zahlreiche Bereiche der Verwaltung und gehört damit zur zentralen digitalen Infrastruktur der Hauptstadt.

Der Vorfall zeigt erneut, wie abhängig Behörden von funktionierenden IT-Systemen sind. Schon die vorsorgliche Abschaltung einzelner Bereiche kann Dienstleistungen einschränken, Kommunikation erschweren und Bürger direkt treffen.

Berlin-Wahl am 20. September laut Senat nicht gefährdet

Auch mit Blick auf die Berliner Wahl am 20. September 2026 gab der Senat Entwarnung. Innensenatorin Iris Spranger erklärte, die Durchführung der Wahl sei durch den Hackerangriff nach aktuellem Stand nicht gefährdet.

Seit Montagabend gab es zwar außerdem eine Störung beim elektronischen Antrag auf Wahlunterlagen. Nach den bisherigen Erkenntnissen besteht jedoch kein Zusammenhang zwischen diesem Problem und dem Cyberangriff auf das Landesnetz.

Für die Berliner Verwaltung bleibt nun entscheidend, die betroffenen Systeme kontrolliert wieder in Betrieb zu nehmen. Besonders dringend ist die Wiederherstellung der Wohngeld-Verfahren, da Antragsteller und Empfänger unmittelbar auf eine funktionierende Bearbeitung angewiesen sind.

Quelle: Land Berlin, Senatskanzlei Berlin, Landeskriminalamt Berlin, Staatsanwaltschaft Berlin, Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik