Berlin führt einen verbindlichen Digitalcheck für neue Rechtsnormen ein. Das Verfahren soll schon während der Erarbeitung eines Gesetzes erkennen, ob Regelungen digitale Verwaltungsabläufe ermöglichen oder unnötige technische Hürden schaffen.
Der Senat beschloss das Umsetzungskonzept am 11. August. Damit wird ein Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag und den Richtlinien der Regierungspolitik in die reguläre Arbeit der Landesverwaltung übernommen.
Digitale Umsetzung beginnt beim Gesetz
Viele Verwaltungsleistungen lassen sich nur dann vollständig online anbieten, wenn die zugrunde liegenden Vorschriften digitale Nachweise, Datenübermittlung und automatisierbare Abläufe zulassen. Unklare Formvorgaben
oder ausschließlich papiergebundene Schritte können eine spätere Digitalisierung erschweren.
Der Digitalcheck soll solche Probleme früh sichtbar machen. Er ist damit kein einzelnes IT-Projekt, sondern ein Prüfinstrument für die Entstehung von Recht.
Nach Angaben des Senats kann die elektronische Interaktion von Bürgern und Unternehmen mit der Verwaltung dadurch verbessert werden. Zugleich sollen interne Prozesse effizienter werden, wenn digitale Vollzugsmöglichkeiten bereits beim Entwurf berücksichtigt sind.
Pilotphase ist abgeschlossen
Grundlage ist ein Eckpunktepapier, das der Senat im November 2024 beschlossen hatte. Darin wurden die zentralen inhaltlichen und methodischen Elemente festgelegt.
Anschließend entwickelte die Verwaltung konkrete Methoden und Werkzeuge. Diese wurden in einer Pilotphase anhand eines Gesetzesvorhabens erprobt und flossen in das nun beschlossene Umsetzungskonzept ein.
Der Digitalcheck gilt künftig für jeden Gesetzentwurf der Exekutive. Er wird außerdem bei Rechtsverordnungen und Änderungsverordnungen eingesetzt, wenn diese im Zusammenhang mit einer Gesetzesänderung stehen oder Verfahrensregeln neu einführen beziehungsweise verändern.
Das Instrument bewertet dabei die Digitaltauglichkeit, ersetzt aber weder die politische Entscheidung noch die juristische Prüfung. Auch Kosten, Datenschutz, Barrierefreiheit und praktische Umsetzung müssen in den jeweiligen Verfahren gesondert berücksichtigt werden.
Mit der verbindlichen Einführung wird die Prüfung zum festen Bestandteil der Normsetzung. Ob sie tatsächlich zu besseren Online-Verfahren führt, zeigt sich erst bei den kommenden Gesetzen und ihrer späteren Anwendung in Behörden und Bezirken.
Für Beschäftigte in den Senatsverwaltungen bedeutet die Einführung zusätzliche Prüfschritte am Anfang eines Rechtsetzungsverfahrens. Dieser Aufwand soll spätere Medienbrüche und komplizierte Sonderlösungen vermeiden. Der Nutzen hängt davon ab, ob die Ergebnisse dokumentiert, fachlich ernst genommen und bei Änderungen eines Entwurfs erneut berücksichtigt werden. Der Digitalcheck ist damit ein kontinuierliches Arbeitsinstrument. Die zuständigen Stellen müssen Fortschritt, Kosten und Wirkung transparent dokumentieren, damit politische Entscheidungen und praktische Folgen nachvollziehbar bleiben. Dazu gehört auch eine verständliche Information der Berliner Öffentlichkeit über erreichte Schritte und weiterhin offene Fragen.
Quellen
Presse- und Informationsamt des Landes Berlin: Start des Digitalchecks für das Land Berlin, 11. August 2026