Für Badeborn und den gesamten Landkreis Harz gelten seit dem heutigen Dienstag neue Einschränkungen bei der Wasserentnahme. Der Landkreis reagiert damit auf die anhaltend niedrigen Wasserstände in Fließgewässern und im Grundwasser. Besonders betroffen ist nach Angaben der Kreisverwaltung das Harzvorland.
Von 20 beobachteten Pegeln lagen Anfang August 16 unterhalb des mittleren Niedrigwasserabflusses. Gleichzeitig befinden sich auch die Grundwasserstände unter den langjährigen Durchschnittswerten des Monats.
Technische Entnahme aus Gewässern untersagt
Oberflächenwasser darf bis zum 30. September grundsätzlich nicht mehr mit Pumpen oder anderen technischen Hilfsmitteln entnommen werden. Ausnahmen gelten unter anderem für das Schöpfen mit Handgefäßen und bestimmte genehmigte Nutzungen.
Bei Grundwasser betrifft die Einschränkung vor allem die Bewässerung öffentlicher und privater Grünflächen. Zwischen 10 und 18 Uhr ist eine solche Beregnung untersagt.
Für Badeborn ist die Regelung auch deshalb relevant, weil der Ort unmittelbar im landwirtschaftlich geprägten Harzvorland liegt. Gerade dort nennt der Landkreis die geringen Niederschlagsmengen als eine Ursache der derzeitigen Situation.
Verstöße gegen die Allgemeinverfügung können als Ordnungswidrigkeit verfolgt werden. Der Landkreis nennt mögliche Bußgelder von bis zu 50.000 Euro.
Quellen
Landkreis Harz – Allgemeinverfügung und Presseinformation zur Einschränkung der Wasserentnahme ab 11. August 2026
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