Für reimportierte Simson-Mopeds und andere DDR-Kleinkrafträder gibt es eine neue bundesweite Regelung. Auch sie können künftig unter den Bestandsschutz des Einigungsvertrags und damit unter die 60-km/h-Ausnahme fallen. Wie das Thüringer Ministerium für Digitales und Infrastruktur mitteilt, gilt dies für Fahrzeuge, die die rechtlichen und technischen Voraussetzungen erfüllen.
Bund beendet Streit um Reimporte
Das Bundesverkehrsministerium stellte bei einem Treffen der ostdeutschen Verkehrsminister in Gera klar, dass die Übergangsbestimmungen des Einigungsvertrags auch für reimportierte DDR-Kleinkrafträder gelten.
Bislang war umstritten, ob aus dem Ausland zurückgeführte Fahrzeuge ebenfalls von der 60-km/h-Regelung profitieren können.
Gutachten bleibt Voraussetzung
Die neue Regelung gilt nicht automatisch für jedes reimportierte Fahrzeug.
Ein Gutachten nach Paragraf 21 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung muss bestätigen, dass das Kleinkraftrad einem in der DDR genehmigten Fahrzeugtyp entspricht, spätestens am 28. Februar 1992 erstmals in Verkehr gebracht wurde und verkehrssicher ist.
Thüringen hatte auf Änderung gedrängt
Nach Angaben des Ministeriums geht die Klarstellung maßgeblich auf eine Initiative Thüringens zurück.
Ministerpräsident Mario Voigt erklärte, technisch vergleichbare Simson-Mopeds sollten nicht allein deshalb unterschiedlich behandelt werden, weil einzelne Fahrzeuge ursprünglich für den Export bestimmt waren.
Bedeutung für Simson-Standort Suhl
Verkehrsminister Steffen Schütz sieht in der Entscheidung auch wirtschaftliche Vorteile für Thüringen.
Insbesondere Ersatzteilhändler und Restaurierungsbetriebe rund um den früheren Simson-Standort Suhl könnten von der rechtlichen Klarstellung profitieren.
Quelle: Thüringer Ministerium für Digitales und Infrastruktur