Gut sechs Wochen vor dem Wahltermin beginnt in Strausberg eine politisch außergewöhnliche Phase. Am 20. September müssen die Bürger erneut über das Amt des hauptamtlichen Bürgermeisters entscheiden. Die im Frühjahr durchgeführte Wahl ist nicht mehr gültig.
Die Wiederholungswahl ist Folge eines Wahlverfahrens, das die Stadt über Monate beschäftigt hat.
Am 27. April erklärte die Stadtverordnetenversammlung die damalige Bürgermeisterwahl nach mehreren Wahleinsprüchen für ungültig.
Nach Ablauf der Rechtsmittelfrist wurde diese Entscheidung rechtskräftig.
Karolin Langner führt Verwaltung kommissarisch
Seit dem 6. Juni wird die Stadtverwaltung von der Ersten Beigeordneten und Kämmerin Karolin Langner kommissarisch geführt.
Die Verwaltung soll während dieser Übergangsphase normal weiterarbeiten.
Damit besitzt Strausberg derzeit zwar eine amtierende Verwaltungsspitze, aber noch kein neu gewähltes Stadtoberhaupt mit regulärer Amtszeit.
Hauptwahl am 20. September
Die Wahlbehörde hat den neuen Termin inzwischen festgelegt.
Gewählt wird am Sonntag, 20. September, zwischen 8 und 18 Uhr.
Sollte kein Kandidat die notwendige Mehrheit erreichen, ist für Sonntag, 11. Oktober, eine Stichwahl vorgesehen.
Zum Wahlgebiet gehören neben der Stadt Strausberg auch der Ortsteil Hohenstein mit Gladowshöhe und Ruhlsdorf.
Wahlvorbereitung läuft bereits
Die Stadt bereitet inzwischen Wahllokale, Wahlvorstände und Briefwahl organisatorisch vor.
Auch die Straßenzuordnungen zu den einzelnen Wahllokalen sind veröffentlicht.
Für Strausberg bedeutet die Wiederholungswahl nicht nur einen zusätzlichen Wahlgang. Nach den Vorgängen im Frühjahr dürfte auch das Vertrauen in eine reibungslose Durchführung eine wichtige Rolle spielen.
Die Verwaltung steht deshalb unter besonderer Beobachtung, wenn in wenigen Wochen erneut Stimmzettel ausgegeben, Briefwahlunterlagen verschickt und Stimmen ausgezählt werden.
Quellen
Stadt Strausberg – Informationen zur Bürgermeister-Wiederholungswahl am 20. September 2026.
Stadt Strausberg – Bekanntmachung der Wahlleiterin zur Wiederholungswahl.