Vor dem Landgericht Stendal wird am heutigen Mittwoch, 12. August 2026, ein Verfahren wegen versuchten Totschlags fortgesetzt. Die Staatsanwaltschaft wirft dem Angeklagten vor, Anfang Februar 2026 in Havelberg nach mehreren Körperverletzungen gegen Angehörige und Passanten drei Menschen mit einem Messer angegriffen und deren Tod dabei billigend in Kauf genommen zu haben.
Der heutige Verhandlungstag ist für 9 Uhr im Saal 121 des Landgerichts angesetzt. Das Verfahren wird vor der Strafkammer 2 als Schwurgericht geführt und trägt das Aktenzeichen 502 Ks 1/26.
Zwei Menschen sollen Stichverletzungen erlitten haben
Nach Darstellung der Staatsanwaltschaft soll der Angeklagte zunächst mehrere Körperverletzungen zum Nachteil von Angehörigen und Passanten begangen haben. Anschließend soll er drei Personen mit einem Messer angegriffen haben.
Zwei der Geschädigten sollen dabei Stichverletzungen im Brustbereich beziehungsweise am Bizeps erlitten haben. Die Staatsanwaltschaft bewertet die angeklagten Handlungen als versuchten Totschlag.
Dabei handelt es sich um den Vorwurf der Anklage. Ob und in welchem Umfang sich der Angeklagte strafbar gemacht hat, muss das Gericht im laufenden Verfahren klären. Bis zu einem rechtskräftigen Urteil gilt die Unschuldsvermutung.
Mehrere Verhandlungstage bis Ende August angesetzt
Der Prozess begann nach dem veröffentlichten Terminplan des Landgerichts am 7. August. Ein weiterer Verhandlungstag fand am 11. August statt, bevor das Verfahren am heutigen 12. August fortgesetzt wird.
Für das Schwurgerichtsverfahren hat das Landgericht weitere Termine am 14., 18. und 21. August jeweils um 9 Uhr angesetzt. Damit verfügt die Kammer über mehrere Verhandlungstage zur Aufklärung der gegen den Angeklagten erhobenen Vorwürfe.
Verfahren betrifft mutmaßliche Taten in Havelberg
Die angeklagten Taten sollen sich Anfang Februar 2026 in Havelberg ereignet haben. Verhandelt wird der Fall jedoch vor dem Landgericht Stendal, dessen Schwurgericht für das Verfahren zuständig ist.
Welche Beweise am heutigen Verhandlungstag erhoben oder welche Zeugen gehört werden sollen, geht aus der veröffentlichten Terminübersicht nicht hervor. Auch ein Termin für eine mögliche Urteilsverkündung wird darin bislang nicht genannt.
Quelle
Landgericht Stendal