Ein eigener Brunnen kann in trockenen Sommern attraktiv erscheinen. Doch auch auf dem eigenen Grundstück darf eine Bohrung nicht ohne Weiteres beginnen. Die Untere Wasserbehörde des Landkreises Görlitz erinnert daran, dass Gartenbrunnen mindestens einen Monat vor Bohrbeginn angezeigt werden müssen.

Die Stadt Seifhennersdorf stellt die entsprechenden Informationen aktuell auf ihrer Internetseite bereit.

Fachfirma wird empfohlen

Der Landkreis empfiehlt ausdrücklich, zertifizierte Fachunternehmen mit der Bohrung zu beauftragen.

Diese kennen die Anforderungen an den Grundwasserschutz und übernehmen häufig auch die notwendige Anzeige.

Bei unsachgemäß ausgeführten Bohrungen kann der Grundstückseigentümer selbst für Schäden verantwortlich sein.

Mengenbegrenzung für erlaubnisfreie Nutzung

Grundwasser für den eigenen Hausgarten oder andere haushaltsübliche Zwecke kann unter bestimmten Voraussetzungen ohne zusätzliche wasserrechtliche Erlaubnis entnommen werden.

Genannt wird eine Menge von weniger als 2.000 Kubikmetern pro Jahr.

Andere Nutzungen können zusätzliche Genehmigungen erforderlich machen.

Oberflächenwasser unterliegt zusätzlichen Regeln

Parallel gelten im Landkreis weiterhin Vorgaben für Wasserentnahmen aus Oberflächengewässern.

Diese hängen unter anderem von den Pegelständen ab.

Damit unterscheiden sich Gartenbrunnen und das Pumpen aus Bächen oder Flüssen rechtlich deutlich voneinander.

Quellen

Stadt Seifhennersdorf / Untere Wasserbehörde Landkreis Görlitz – Informationen zum Errichten von Gartenbrunnen.