Künstliche Intelligenz soll nicht länger nur ein Thema großer Technologiekonzerne sein. Mecklenburg-Vorpommern will insbesondere kleinen und mittleren Unternehmen den Einstieg erleichtern und stellt dafür eine neue Förderrichtlinie vor. Bei einem öffentlichen Online-Termin am 31. Juli sollen Ziele, Fördermöglichkeiten und das Antragsverfahren erläutert werden.
Unterstützung für kleine und mittlere Unternehmen
Wirtschaftsminister Dr. Wolfgang Blank stellt die neue „Richtlinie über die Gewährung von De-minimis-Zuwendungen zur Förderung der Anwendung von Künstlicher Intelligenz“ gemeinsam mit den Wirtschaftskammern des Landes vor.
Mit dem Instrument sollen Unternehmen dabei unterstützt werden, KI-gestützte Anwendungen in ihre betrieblichen Abläufe einzuführen. Das Land verbindet damit das Ziel, die Wettbewerbsfähigkeit des Mittelstandes zu stärken.
Mögliche Anwendungsfelder können je nach Unternehmen unter anderem sein:
- Automatisierung wiederkehrender Arbeitsabläufe,
- Auswertung großer Datenmengen,
- Unterstützung im Kundenservice,
- Optimierung von Produktion und Logistik,
- Verbesserung von Planung und Qualitätssicherung,
- Einführung intelligenter Assistenzsysteme.
Welche konkreten Kosten, Förderquoten oder Höchstbeträge anerkannt werden, geht aus dem Terminhinweis noch nicht hervor. Diese Details sollen während der Veranstaltung vorgestellt werden.
Webinar erklärt Ziele und Antragstellung
Die Online-Veranstaltung beginnt am Freitag, dem 31. Juli 2026, um 14 Uhr. Eine vorherige Anmeldung ist nicht erforderlich.
Der Ablauf sieht folgende Programmpunkte vor:
- Grußwort und Eröffnung durch Wirtschaftsminister Dr. Wolfgang Blank,
- Einführung durch einen Vertreter der Wirtschaftskammern,
- Vorstellung der Förderrichtlinie durch die TBI GmbH,
- Präsentation des KI-Kompetenzzentrums Mecklenburg-Vorpommern an der Universität Rostock,
- Diskussion und Beantwortung von Fragen aus Unternehmen.
„Mit dem neuen Förderinstrument unterstützt das Land insbesondere kleine und mittlere Unternehmen bei der Einführung KI-gestützter Anwendungen.“
Die Veranstaltung richtet sich vor allem an Unternehmerinnen und Unternehmer in Mecklenburg-Vorpommern. Auch Medienvertreter sind eingeladen.
De-minimis-Förderung setzt Grenzen
Bei der angekündigten Unterstützung handelt es sich um eine De-minimis-Förderung. Solche Zuwendungen gelten nach europäischem Beihilferecht als geringfügige staatliche Unterstützung und können deshalb unter vereinfachten Bedingungen vergeben werden.
Für Unternehmen bedeutet dies grundsätzlich, dass bereits erhaltene De-minimis-Beihilfen bei der Antragstellung berücksichtigt werden müssen. Welche konkreten Nachweise Mecklenburg-Vorpommern verlangt und welche Ausgaben förderfähig sind, soll die neue Richtlinie festlegen.
Für die betriebliche Praxis sind besonders folgende Fragen relevant:
- Welche Unternehmen dürfen einen Antrag stellen?
- Werden Beratung, Software und technische Umsetzung gefördert?
- Wie hoch ist der notwendige Eigenanteil?
- Ab welchem Zeitpunkt dürfen Projekte beginnen?
- Sind bestehende KI-Anwendungen ebenfalls förderfähig?
- Welche Datenschutz- und Sicherheitsanforderungen gelten?
- Wie lange dauert die Bearbeitung eines Antrags?
Diese Punkte werden für den Erfolg des Programms entscheidend sein. Gerade kleinere Unternehmen verfügen häufig weder über eigene KI-Fachabteilungen noch über umfangreiche Kapazitäten für Förderanträge.
Universität Rostock soll Wissen vermitteln
Im Webinar stellt sich auch das KI-Kompetenzzentrum Mecklenburg-Vorpommern an der Universität Rostock vor. Es soll Unternehmen beim Zugang zu Fachwissen, möglichen Anwendungen und wissenschaftlichen Kontakten unterstützen.
Damit verbindet das Land finanzielle Förderung mit Beratung und Wissenstransfer. Ein Zuschuss allein genügt häufig nicht, wenn Unternehmen noch nicht einschätzen können, welche Anwendung für ihre Abläufe sinnvoll ist oder welche technischen und rechtlichen Risiken bestehen.
Besonders kleinere Betriebe benötigen häufig Unterstützung bei:
- Auswahl geeigneter KI-Systeme,
- Bewertung von Kosten und Nutzen,
- Datenschutz und Datensicherheit,
- Schulung der Beschäftigten,
- Einbindung in bestehende Software,
- Kontrolle automatisierter Entscheidungen.
Förderprogramm muss einfach zugänglich sein
Die neue Richtlinie kann für den Mittelstand einen wichtigen Impuls setzen. Ihr Erfolg wird jedoch davon abhängen, ob das Verfahren verständlich und mit vertretbarem Aufwand nutzbar ist.
Viele kleine Unternehmen schrecken vor Förderprogrammen zurück, wenn Anträge zu kompliziert sind oder Projekte erst nach einer langen Bewilligungsphase beginnen dürfen. Ebenso wichtig ist, dass nicht nur große Beratungsunternehmen und technisch bereits weit entwickelte Betriebe von dem Angebot profitieren.
Die Vorstellung am 31. Juli soll erstmals genauer zeigen, wie Mecklenburg-Vorpommern diese Hürden lösen will. Erst mit Angaben zu Förderhöhe, Voraussetzungen und Bearbeitungszeiten lässt sich beurteilen, wie attraktiv die neue KI-Richtlinie für den regionalen Mittelstand tatsächlich ist.
Wichtige Informationen
- Termin: Freitag, 31. Juli 2026
- Beginn: 14 Uhr
- Format: Online-Veranstaltung
- Zielgruppe: Unternehmerinnen und Unternehmer in Mecklenburg-Vorpommern
- Anmeldung: nicht erforderlich
- Thema: Förderung der Anwendung Künstlicher Intelligenz
- Veranstalter: Wirtschaftsministerium Mecklenburg-Vorpommern und Wirtschaftskammern
Quellen und Datenbasis
- Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Mecklenburg-Vorpommern: Terminhinweis Nr. 108/2026 vom 29. Juli 2026 zur Vorstellung der neuen KI-Förderrichtlinie.