Die Planung einer größeren Photovoltaikanlage im Schmöllner Ortsteil Zschernitzsch erreicht eine wichtige Frist. Noch bis Mittwoch, 12. August, können Bürger Stellungnahmen zur vorgesehenen Änderung des Flächennutzungsplanes abgeben. Das geplante Sondergebiet für Photovoltaik umfasst rund 25,9 Hektar.

Das Gebiet liegt südlich des Ortsteils Zschernitzsch. Mit der Änderung des Flächennutzungsplanes sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Photovoltaik-Freiflächenanlage geschaffen werden. Parallel wird ein vorhabenbezogener Bebauungsplan aufgestellt.

Fläche ist größer als viele Gewerbegrundstücke

Knapp 26 Hektar entsprechen einer erheblichen Fläche. Damit gehört das Vorhaben nicht zu kleinen privaten Solaranlagen, sondern zu Projekten, die Landschaft, Landwirtschaft, Energieversorgung und kommunale Entwicklung gleichzeitig berühren.

Entsprechend ist das gesetzlich vorgeschriebene Beteiligungsverfahren von Bedeutung.

Stellungnahmen müssen rechtzeitig eingehen

Die Planunterlagen liegen öffentlich aus und können auch digital eingesehen werden. Stellungnahmen können während der Beteiligungsfrist eingereicht werden.

Nach Ablauf der Frist werden die Hinweise ausgewertet. Erst danach folgen weitere Schritte im Bauleitplanverfahren. Eine Beteiligung bedeutet daher noch keine endgültige Genehmigung des Solarparks.

Quellen

Stadt Schmölln – Öffentlichkeitsbeteiligung Solarpark Zschernitzsch