Die Entwicklung von Grundstücken an der Marktstraße beschäftigt die Sassnitzer Kommunalpolitik. In den politischen Gremien wurde ein Antrag beraten, ein eigenes Bebauungsplanverfahren einzuleiten und gleichzeitig die städtische Planungshoheit durch eine Veränderungssperre zu sichern.

Das Thema stand zunächst im Bauausschuss und anschließend auch auf der Tagesordnung der Stadtvertretung.

Veränderungssperre verhindert Vorfestlegung

Eine Veränderungssperre ist ein Instrument des Baugesetzbuches.

Sie kann eingesetzt werden, wenn eine Kommune einen Bebauungsplan vorbereitet und verhindern möchte, dass währenddessen Bauvorhaben Fakten schaffen, die den späteren Planungszielen widersprechen.

Bestehende Nutzungen werden dadurch nicht automatisch beendet.

Stadt will Entwicklung selbst gestalten

Für Sassnitz geht es damit um eine grundsätzliche städtebauliche Frage.

Soll eine Fläche künftig anders oder dichter genutzt werden, braucht die Stadt klare planerische Vorgaben.

Ohne Bebauungsplan richtet sich die Zulässigkeit von Bauvorhaben teilweise nach anderen allgemeinen Vorschriften.

Marktstraße bleibt damit Planungsgebiet

Wie das Gebiet künftig konkret aussehen soll, muss erst im weiteren Verfahren festgelegt werden.

Dabei können Wohnnutzung, Verkehr, Gebäudegrößen und weitere Aspekte eine Rolle spielen.

Die Beratungen zeigen jedoch bereits, dass die Stadt die Entwicklung dort nicht ausschließlich einzelnen Bauanträgen überlassen möchte.

Quellen

Stadt Sassnitz – Beratungen zum Bebauungsplanverfahren und zur möglichen Veränderungssperre für Grundstücksflächen an der Marktstraße.