Beim Birkengrund wird die Sassnitzer Bauleitplanung erneut konkretisiert. Der Bebauungsplan Nr. 51 wird inzwischen als vorhabenbezogener Bebauungsplan weitergeführt. Wie die Stadt Sassnitz mitteilt, wurde zugleich der Geltungsbereich angepasst und eine neue frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung eingeleitet.

Verfahren wurde im Juli neu bekannt gemacht

Die jüngste Bekanntmachung stammt vom 20. Juli 2026.

Darin werden sowohl die Umstellung auf ein vorhabenbezogenes Verfahren als auch Änderungen am Plangebiet aufgeführt.

Flächennutzungsplan gehört zum Gesamtverfahren

Die Entwicklung des Birkengrundes ist bereits länger Gegenstand der Sassnitzer Bauleitplanung.

Parallel wurde in den vergangenen Jahren die 13. Änderung des Flächennutzungsplanes für diesen Bereich bearbeitet.

Vorhabenbezogener Plan bindet konkretes Projekt

Bei einem vorhabenbezogenen Bebauungsplan wird das Baurecht an ein bestimmtes Vorhaben und einen Vorhabenträger gekoppelt.

Damit unterscheidet sich das Verfahren von einer allgemeinen Angebotsplanung.

Nutzung nicht vorschnell konkretisieren

Aus den derzeit unmittelbar zugänglichen amtlichen Bekanntmachungen lässt sich der neue Verfahrensstand sicher bestätigen.

Welche endgültige Bebauung in welcher Größenordnung tatsächlich umgesetzt wird, sollte jedoch erst anhand der vollständigen aktuellen Planunterlagen beziehungsweise späteren Beschlüsse festgeschrieben werden.

Quelle:

Stadt Sassnitz; B-Plan-Services.