Ribnitz-Damgarten: Schulanmeldung für Erstklässler beginnt am Mittwoch
Anmeldung an zwei Tagen
Ribnitz-Damgarten. Eltern zukünftiger Erstklässler müssen in Ribnitz-Damgarten am 28. oder 29. Oktober 2026 die Anmeldung für das Schuljahr 2027/2028 vornehmen. Die Stadtverwaltung hat die Familien vorab schriftlich über die Termine und den jeweiligen Anmeldeort informiert. Auch Kinder, für die eine vorzeitige Einschulung oder eine Zurückstellung vorgesehen ist, müssen angemeldet werden.
Welche Kinder 2027 schulpflichtig werden
In Mecklenburg-Vorpommern beginnt die Schulpflicht grundsätzlich für alle Kinder, die bis zum 30. Juni 2027 sechs Jahre alt werden. Betroffen sind damit vor allem Kinder, die zwischen dem 1. Juli 2020 und dem 30. Juni 2021 geboren wurden.
Eltern jüngerer Kinder können eine vorzeitige Einschulung beantragen. Voraussetzung ist, dass das Kind körperlich, geistig und in seinem Verhalten ausreichend entwickelt ist, um am Unterricht teilzunehmen.
Ist ein Kind noch nicht bereit für den Schulbesuch, kann eine Zurückstellung um ein Jahr beantragt werden. Darüber wird unter Berücksichtigung der schulärztlichen Untersuchung oder einer schulpsychologischen Beurteilung entschieden.
Eltern müssen die Anmeldung gemeinsam vornehmen
Die Anmeldung ist verpflichtend. Können Familien den mitgeteilten Termin nicht wahrnehmen, müssen sie mit der zuständigen Stelle einen Ersatztermin vereinbaren.
Bei gemeinsamem Sorgerecht ist die Zustimmung beider Sorgeberechtigten erforderlich. Erscheint nur ein Elternteil persönlich, muss eine Vollmacht des anderen vorliegen. Wer das alleinige Sorgerecht besitzt, hat dies durch ein entsprechendes Negativattest nachzuweisen.
Auch Eltern, die ihr Kind an einer Schule in freier Trägerschaft einschulen lassen möchten, müssen es zunächst bei der zuständigen staatlichen Grundschule anmelden. Dort ist die Anmeldung an der freien Schule anzugeben.
Wohnort entscheidet über die zuständige Grundschule
Welche staatliche Grundschule ein Kind besucht, richtet sich nach seinem Wohnort. Die Schuleinzugsbereiche werden vom Landkreis Vorpommern-Rügen festgelegt.
Zu den Grundschulen in Ribnitz-Damgarten gehören die Grundschule Theodor Bauermeister und die Grundschule der bernsteinSchule. Außerdem gibt es mit der Löwenzahn-Schule ein Angebot in freier Trägerschaft.
Eine Einschulung an einer anderen als der zuständigen staatlichen Grundschule ist nur in begründeten Ausnahmefällen möglich. Eltern müssen dafür einen gesonderten Antrag stellen.
Schulärztliche Untersuchung folgt nach der Anmeldung
Mit der Anmeldung beginnt das weitere Aufnahmeverfahren. In den kommenden Monaten finden Gespräche an den Grundschulen statt. Außerdem führt der Landkreis Vorpommern-Rügen die vorgeschriebenen Einschulungsuntersuchungen durch.
Über die Aufnahme entscheidet anschließend die jeweilige Schulleitung unter Berücksichtigung der verfügbaren Schulplätze.
Nach Angaben der Stadtverwaltung sollen die Familien bis Anfang April 2027 eine Aufnahmebestätigung erhalten. Darin werden auch die weiteren Termine bis zum Schulbeginn mitgeteilt.
Was gilt bei einem geplanten Umzug?
Eltern, die bis November keinen Informationsbrief erhalten haben, sollen sich an das Sachgebiet Bildung der Stadtverwaltung Ribnitz-Damgarten wenden.
Dies gilt ebenso für Familien, die zum Schuljahr 2027/2028 nach Ribnitz-Damgarten ziehen möchten. Für die Anmeldung ist in diesem Fall ein Nachweis über den künftigen Wohnsitz erforderlich. Anerkannt werden beispielsweise ein Mietvertrag oder eine Kaufurkunde.
Die Stadtverwaltung stellt die Informationen zum Einschulungsverfahren auf ihrer Internetseite zur Verfügung.