Neue Bauanträge aus Rangsdorf sollen künftig digital über das Virtuelle Bauamt Brandenburg eingereicht werden. Der Landkreis Teltow-Fläming stellt sein Baugenehmigungsverfahren auf die elektronische Plattform um. Grundlage für die Umstellung ist die neue Brandenburgische Bauordnung, während die fachlichen Anforderungen an Bauvorhaben unverändert bestehen bleiben.
Für Bauherren und Planer verändert sich damit vor allem der Weg zur zuständigen Kreisverwaltung. Das Virtuelle Bauamt wird zur zentralen Einreichungsstelle für neue Verfahren und soll die erforderlichen Unterlagen digital bündeln.
Neue Bauanträge werden digital eingereicht
Wer in Rangsdorf einen neuen Bauantrag stellen möchte, muss dafür nach den veröffentlichten Angaben das Virtuelle Bauamt Brandenburg nutzen. Die Unterlagen werden damit nicht mehr auf dem bisherigen Weg eingereicht, sondern elektronisch an die zuständige Behörde übermittelt.
Die Umstellung betrifft den Zugang zum Verfahren. Sie verändert nicht automatisch die Voraussetzungen, die ein Bauvorhaben für eine Genehmigung erfüllen muss.
Pläne und Nachweise bleiben erforderlich
Auch ein digital eingereichter Antrag muss vollständig sein. Je nach Vorhaben können weiterhin Lagepläne, fachliche Nachweise, erforderliche Erklärungen und die Beteiligung entsprechender Planer notwendig sein.
Das Hochladen von Unterlagen allein bedeutet deshalb noch nicht, dass ein Antrag vollständig oder genehmigungsfähig ist. Maßgeblich bleiben die Anforderungen des jeweiligen Baugenehmigungsverfahrens.
Technische Vorgaben vor Einreichung prüfen
Vor der Antragstellung sollten Bauherren und Planer kontrollieren, welche Voraussetzungen das digitale Portal stellt. Dazu können Vorgaben für Dateiformate, Dateigrößen, Nutzerkonten oder elektronische Signaturen gehören.
Auch die Eingangsbestätigung sollte nach erfolgreicher Übermittlung aufbewahrt werden. Sie dokumentiert, dass die Unterlagen über den vorgesehenen digitalen Weg eingereicht wurden.
Laufende Verfahren können anders behandelt werden
Die neue digitale Einreichung bezieht sich auf neue Bauanträge. Für bereits laufende Verfahren können Übergangsregelungen gelten.
Betroffene sollten deshalb beim Landkreis prüfen, ob ihr Verfahren bereits unter die neuen Vorgaben fällt oder weiterhin nach den bisherigen Regeln bearbeitet wird.
Digitalisierung ersetzt nicht die fachliche Prüfung
Das Virtuelle Bauamt soll den Austausch von Unterlagen bündeln und den Zugang zum Verfahren digitalisieren. Ob sich dadurch auch Bearbeitungszeiten verkürzen, lässt sich aus der technischen Umstellung allein nicht ableiten.
Entscheidend bleibt, dass die erforderlichen Unterlagen vollständig vorliegen und die zuständigen Stellen das Bauvorhaben fachlich und rechtlich prüfen können.
Quellen
Landkreis Teltow-Fläming: Einführung des Virtuellen Bauamts Brandenburg