Wer in Pulsnitz Wasser aus einem Bach oder anderen Oberflächengewässer mit einer Pumpe entnehmen möchte, muss weiterhin mit erheblichen rechtlichen Konsequenzen rechnen. Die Stadt erinnert aktuell an die bestehende Allgemeinverfügung des Landkreises Bautzen.

Die technische Wasserentnahme ist grundsätzlich untersagt, sofern keine entsprechende wasserrechtliche Erlaubnis besteht.

Handgefäße bleiben erlaubt

Von dem Verbot nicht betroffen ist nach Angaben der Stadt die Entnahme kleiner Wassermengen mit Handgefäßen.

Auch bestehende wasserrechtliche Erlaubnisse bleiben grundsätzlich gültig. Allerdings gelten dabei zusätzliche Vorgaben bei Niedrigwasser.

Die untere Wasserbehörde hat angekündigt, die Einhaltung der Regelungen verstärkt zu kontrollieren.

Bis zu 50.000 Euro Bußgeld möglich

Eine unerlaubte Wasserentnahme mit Pumptechnik kann als Ordnungswidrigkeit geahndet werden.

Die Stadt weist darauf hin, dass Bußgelder von bis zu 50.000 Euro möglich sind.

Gerade während trockener Sommerperioden sollen dadurch kleinere Gewässer vor zusätzlicher Belastung geschützt werden.

Quellen

Stadt Pulsnitz

Landkreis Bautzen – Allgemeinverfügung Wasserentnahme