Werbemittel des Brandenburger AfD-Landesverbandes dürfen an Schulen nicht mitgeführt, gezeigt oder verteilt werden. Davon können auch Kugelschreiber mit AfD-Aufdruck betroffen sein, obwohl solche Stifte im Schulgesetz nicht ausdrücklich genannt werden.
Grundlage ist der sogenannte Extremismusparagraf im Brandenburgischen Schulgesetz. Das Bildungsministerium wendet diese Regelung nun auch auf Materialien des AfD-Landesverbandes an. Die AfD kritisiert das Vorgehen und wirft der Landesregierung politischen Druck auf Schüler vor.
AfD-Material fällt unter Brandenburgs Schulgesetz
Paragraf 64a des Brandenburgischen Schulgesetzes verbietet Kennzeichen und Propagandamittel verfassungsfeindlicher Organisationen. Das Verbot gilt innerhalb der Schulen, auf den Schulgeländen und bei schulischen Veranstaltungen außerhalb des Schulgebäudes.
Schüler dürfen entsprechende Materialien dort weder mitführen noch zeigen, weitergeben oder verteilen. Eine Ausnahme gilt, wenn die Gegenstände im Unterricht behandelt und politisch oder historisch eingeordnet werden.
Bei Organisationen, die in einem Verfassungsschutzbericht des Bundes oder eines Landes als extremistisch aufgeführt sind, vermutet das Gesetz eine verfassungsfeindliche Ausrichtung. Diese Voraussetzung trifft nach Auffassung der Landesbehörden auf den AfD-Landesverband Brandenburg zu.
Auch AfD-Kugelschreiber können verboten sein
Das Gesetz nennt keine einzelnen Gegenstände. Es spricht allgemein von Kennzeichen und Propagandamitteln. Daher können neben Flyern, Aufklebern und Plakaten auch Kleidungsstücke oder Kugelschreiber mit einem eindeutig zuzuordnenden AfD-Aufdruck unter das Verbot fallen.
Entscheidend bleibt der konkrete Gegenstand und dessen erkennbare Verbindung zum eingestuften Brandenburger Landesverband. Ein pauschales Verbot jedes Gegenstandes mit einem allgemeinen AfD-Logo lässt sich aus dem Wortlaut des Gesetzes nicht zweifelsfrei ableiten.
Die Aussage, jeder AfD-Kugelschreiber sei an Brandenburgs Schulen automatisch verboten, greift deshalb zu kurz. Nach der aktuellen Anwendung des Schulgesetzes können solche Stifte jedoch eingezogen beziehungsweise ihre weitere Verwendung in der Schule unterbunden werden.
Schulen müssen Verstöße sofort beenden
Stellt eine Lehrkraft einen Verstoß fest, muss sie diesen nach dem Schulgesetz unverzüglich beenden. Zudem beginnt ein Verfahren zur Prüfung von Erziehungs- oder Ordnungsmaßnahmen.
Die Schule muss das zuständige staatliche Schulamt über den Vorfall und die ergriffenen Schritte informieren. Bei minderjährigen Schülern müssen auch die Eltern benachrichtigt werden.
Mögliche Maßnahmen reichen von einem schriftlichen Verweis bis zu einem zeitweisen Ausschluss vom Unterricht. Auch weitergehende Konsequenzen sieht das Schulgesetz grundsätzlich vor. Ein Schulverweis erfolgt jedoch nicht automatisch, nur weil ein Schüler einen AfD-Kugelschreiber benutzt hat. Die Schule muss den Einzelfall und die Verhältnismäßigkeit prüfen.
Verfassungsschutz stuft AfD Brandenburg als extremistisch ein
Der Verfassungsschutz Brandenburg stufte den AfD-Landesverband im April 2025 als gesichert rechtsextremistische Bestrebung ein. Der Verfassungsschutzbericht für das Jahr 2025 führt den Landesverband entsprechend auf.
Die AfD Brandenburg klagt vor dem Verwaltungsgericht Potsdam gegen diese Einstufung. Einen gleichzeitig gestellten Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz zog sie jedoch zurück. Die zwischenzeitliche Stillhaltezusage des Innenministeriums ist damit entfallen. Über die Klage im Hauptverfahren wurde noch nicht entschieden.
AfD kritisiert Verbot an Brandenburgs Schulen
Der Parlamentarische Geschäftsführer der AfD-Landtagsfraktion, Dennis Hohloch, kritisierte die Anwendung des Schulgesetzes scharf. Er erklärte, dass damit alles, was mit der AfD verbunden werde, als Propaganda behandelt werden könne. Schüler würden dadurch unter politischen Druck gesetzt.
Die Landesregierung beruft sich dagegen auf den Schutz des schulischen Raumes und die gesetzlich vorgeschriebene Auseinandersetzung mit extremistischen Bestrebungen. Politische Themen und Positionen der AfD dürfen weiterhin im Unterricht behandelt werden. Das Verbot richtet sich gegen Werbung und Propagandamittel ohne pädagogische Einordnung.
Quelle: [Brandenburgisches Schulgesetz](https://bravors.brandenburg.de/gesetze/bbgschulg?utm_source=chatgpt.com), [Ministerium des Innern und für Kommunales Brandenburg](https://mik.brandenburg.de/mik/de/service/presse/pressemitteilungen/anlage-pm-14-08-2025/?utm_source=chatgpt.com), AfD-Landtagsfraktion Brandenburg