Brandenburg will schwere Gewalttäter elektronisch überwachen, und Annäherungsverbote sollen wirksamer werden, wenn der Landtag den Staatsvertrag ratifiziert.

Das brandenburgische Kabinett hat einem Staatsvertrag zur erweiterten elektronischen Aufenthaltsüberwachung zugestimmt. Damit rückt der Einsatz elektronischer Fußfesseln bei schwerer häuslicher Gewalt näher.

Die Überwachung soll nicht nur nach strafrechtlichen Verurteilungen möglich sein. Der Staatsvertrag bezieht auch Gewaltschutzverfahren, Kindschaftssachen und Maßnahmen nach dem Gefahrenabwehrrecht ein.

Elektronische Fußfessel überwacht Annäherungsverbote

Gerichte können gewalttätigen Personen bereits heute verbieten, sich ihren Opfern zu nähern. Ein solches Verbot verhindert jedoch nicht automatisch, dass ein Täter erneut vor der Wohnung, am Arbeitsplatz oder an anderen bekannten Orten erscheint.

Die elektronische Fußfessel soll die Kontrolle verbessern. Sie übermittelt Aufenthaltsdaten und macht Verstöße gegen räumliche Vorgaben schneller erkennbar.

Innenminister Jan Redmann bezeichnete bisherige Annäherungsverbote als unzureichend, wenn ihre Einhaltung nicht wirksam kontrolliert werden könne. Die neue Technik soll das Verbot unmittelbar mit dem Verhalten des Täters verbinden.

Bundesländer bündeln die Überwachung

Die technische Kontrolle soll bei der Gemeinsamen elektronischen Überwachungsstelle der Länder liegen. Die Einrichtung befindet sich in Hessen und arbeitet bereits für mehrere Bundesländer.

Der neue Staatsvertrag erweitert ihre Aufgaben und Befugnisse. Dadurch sollen Gefährder bundesweit nach einheitlichen Regeln überwacht werden können.

Das ist besonders wichtig, wenn Täter Landesgrenzen überschreiten oder Opfer ihren Wohnort wechseln. Die Überwachung darf nicht allein deshalb enden, weil sich eine Person in einem anderen Bundesland aufhält.

Spanien dient Brandenburg als Vorbild

Justizminister Benjamin Grimm verweist auf Erfahrungen aus Spanien. Dort wird die elektronische Überwachung bereits im Kampf gegen schwere häusliche Gewalt eingesetzt.

Brandenburg will dieses Modell nicht unverändert übernehmen. Der Einsatz muss sich an den deutschen Regeln des Straf-, Familien- und Polizeirechts orientieren.

Eine elektronische Fußfessel kann nur angeordnet werden, wenn dafür eine gesetzliche Grundlage und eine Entscheidung der zuständigen Stelle vorliegen. Sie ersetzt weder ein Strafverfahren noch die individuelle Gefahrenbewertung.

Landtag muss Staatsvertrag bestätigen

Die Landesregierung kann die Neuregelung nicht allein in Kraft setzen. Der Entwurf des Staatsvertrages und das dazugehörige Zustimmungsgesetz gehen nun an den Brandenburger Landtag.

Auch die anderen beteiligten Bundesländer müssen den Vertrag ratifizieren. Erst danach kann die gemeinsame Überwachungsstelle ihre erweiterten Aufgaben übernehmen.

Die bundesrechtlichen Vorschriften für Gewaltschutz- und Kindschaftssachen sollen zum 1. Juli 2027 wirksam werden. Bis dahin müssen die Länder ihre gesetzlichen und technischen Voraussetzungen schaffen.

Fußfessel löst nicht jedes Schutzproblem

Die elektronische Überwachung kann Verstöße schneller sichtbar machen. Sie bietet jedoch keinen vollständigen Schutz vor Gewalt.

Polizei, Gerichte, Beratungsstellen und Frauenhäuser müssen weiterhin eng zusammenarbeiten. Betroffene brauchen erreichbare Ansprechpartner, sichere Unterkünfte und schnelle Entscheidungen.

Politisch ist der Staatsvertrag dennoch ein deutlicher Kurswechsel. Brandenburg will sich nicht mehr darauf verlassen, dass bekannte Gewalttäter ein Annäherungsverbot freiwillig beachten.

Quelle: Staatskanzlei des Landes Brandenburg, Kabinettsbeschluss vom 18. August 2026