Berlin hat sein zehntes Frauenhaus eröffnet, und dort stehen 46 Betten bereit, damit gewaltbetroffene Frauen mit ihren Kindern schnell Schutz finden.

Die neue Einrichtung verfügt über 16 Familienplätze. Erste Bewohnerinnen konnten bereits mit ihren Kindern einziehen. Die Berliner Stadtmission übernimmt die Trägerschaft.

Die Adresse wird aus Sicherheitsgründen nicht veröffentlicht. Frauenhäuser sollen Betroffene möglichst weit vom bisherigen Umfeld und von gewalttätigen Partnern unterbringen.

Mehr als 900 Betten

Mit der Eröffnung verfügt Berlin nach Angaben der Sozialverwaltung über 419 Familienplätze in Frauenhäusern und Zufluchtswohnungen. Das entspricht insgesamt 921 Betten für Frauen und Kinder.

Bereits im Januar hatte eine neue Schutzeinrichtung geöffnet. Ein elftes Frauenhaus soll im September folgen. Damit erweitert die Hauptstadt ihre Kapazitäten innerhalb weniger Monate deutlich.

Mehr als 13.000 erfasste Opfer

Die Polizei registrierte 2025 in Berlin mehr als 13.000 Opfer von Gewalt in Partnerschaften. Hinzu kamen 8.652 Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung und fast 1.400 erfasste Vergewaltigungen.

Behörden gehen davon aus, dass die tatsächliche Zahl höher liegt. Viele Betroffene wenden sich aus Angst, Abhängigkeit oder Scham nicht an Polizei und Beratungsstellen.

Ausgaben steigen weiter

Berlin gibt 2026 nach Angaben der Sozialverwaltung mehr als 45 Millionen Euro für Gewaltschutz und Hilfsangebote aus. Im kommenden Jahr sollen die Mittel auf 53,5 Millionen Euro steigen. Zehn Millionen Euro davon sollen vom Bund kommen.

Ein Frauenhaus mit etwa 50 Betten verursacht demnach jährliche Kosten von rund 1,5 Millionen Euro. Neben sicheren Unterkünften gehören Beratung, Begleitung und Unterstützung beim Aufbau eines neuen Lebens zum Angebot.

Die zusätzlichen Plätze sind daher mehr als neue Betten. Sie erweitern ein Hilfesystem, auf das Betroffene in akuten Gefahrensituationen unmittelbar angewiesen sind.

Quelle: Senatsverwaltung für Arbeit, Soziales, Gleichstellung, Integration, Vielfalt und Antidiskriminierung, Mitteilung vom 24. August 2026