Die geplante Rentenreform der Bundesregierung stößt in den ostdeutschen Ländern auf wachsenden Widerstand. Die Ministerpräsidenten von Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen fordern gemeinsam, die abschlagsfreie Altersrente nach 45 Versicherungsjahren zu erhalten und lange Erwerbsbiografien stärker anzuerkennen.
Kretschmer droht mit Nein im Bundesrat
Sachsens Ministerpräsident Michael Kretschmer hat angekündigt, einer Reform nicht zuzustimmen, wenn sie die bisherige Regelung für besonders langjährig Versicherte abschafft. Damit stellt er auch die Zustimmung Sachsens im Bundesrat infrage.
Der Widerstand erhält zusätzliches Gewicht, weil Rentenfragen zu den besonders sensiblen Themen in den ostdeutschen Ländern gehören. Viele Beschäftigte begannen früh mit ihrer Berufsausbildung und arbeiteten über Jahrzehnte in Industrie, Handwerk, Pflege, Bau oder Schichtsystemen.
Für diese Menschen ist die Zahl der Versicherungsjahre nicht nur eine statistische Größe. Sie steht für eine Lebensarbeitszeit, die häufig durch körperliche Belastung, wirtschaftliche Umbrüche und unsichere Beschäftigungsverhältnisse nach 1990 geprägt wurde.
Drei Länder verabschieden gemeinsame Erklärung
Bei einem Treffen am Geiseltalsee haben Michael Kretschmer, Thüringens Ministerpräsident Mario Voigt und Sachsen-Anhalts Ministerpräsident Sven Schulze eine gemeinsame Position zu Rente und Pflege beschlossen.
Die drei Regierungschefs verlangen ausdrücklich den Schutz der abschlagsfreien Rente nach 45 Versicherungsjahren. Darüber hinaus fordern sie bezahlbare Pflege und eine stärkere Unterstützung der häuslichen Versorgung.
Voigt erklärte, die Lebensleistung und die Erwerbsbiografien der Menschen im Osten müssten bei den anstehenden Reformen stärker berücksichtigt werden. Die Länder wollen ihre Interessen künftig gemeinsam gegenüber der Bundesregierung vertreten.
Bundesregierung will Reform noch 2026 beschließen
Die von der Bundesregierung eingesetzte Alterssicherungskommission hat am 23. Juni insgesamt 33 Empfehlungen für einen grundlegenden Umbau des Rentensystems vorgelegt. Der Koalitionsausschuss erklärte anschließend, das Paket vollständig und zügig umsetzen zu wollen.
Das Gesetzgebungsverfahren soll nach dem bisherigen Zeitplan noch bis Ende 2026 abgeschlossen werden. Begründet wird die Reform mit der demografischen Entwicklung: Immer weniger Beitragszahler müssen die Renten einer wachsenden Zahl älterer Menschen finanzieren.
Zu den umstrittensten Empfehlungen gehört die Abkehr von der bisherigen abschlagsfreien Altersrente für besonders langjährig Versicherte. Die Regelung wird häufig als „Rente mit 63“ bezeichnet, obwohl die Altersgrenze inzwischen schrittweise gestiegen ist. Für Versicherte des Jahrgangs 1964 oder jünger liegt sie bei 65 Jahren.
Keine automatische Rente mit 63
Die politische Bezeichnung führt immer wieder zu Missverständnissen. Voraussetzung sind grundsätzlich 45 Versicherungsjahre. Zudem können jüngere Jahrgänge nicht mehr bereits mit 63 Jahren abschlagsfrei in den Ruhestand gehen.
Berücksichtigt werden neben Pflichtbeiträgen aus Beschäftigung unter bestimmten Voraussetzungen auch Zeiten der Kindererziehung, Pflege, Krankheit und Arbeitslosigkeit. Wer die Bedingungen nicht erfüllt und früher aus dem Berufsleben ausscheidet, muss in der Regel dauerhafte Abschläge hinnehmen.
Die ostdeutschen Ministerpräsidenten argumentieren deshalb nicht für einen pauschalen frühen Renteneintritt, sondern für den Schutz jener Beschäftigten, die besonders lange in das Versicherungssystem eingezahlt haben.
Reform ist noch nicht beschlossen
Trotz der klaren Ankündigung der Bundesregierung liegt noch kein endgültig verabschiedetes Gesetz vor. Die Empfehlungen der Rentenkommission bilden zunächst die Grundlage für die weiteren politischen Beratungen.
Ob die Bundesregierung ihr Reformpaket tatsächlich unverändert durch Bundestag und Bundesrat bringen kann, ist inzwischen offen. Neben den ostdeutschen Ministerpräsidenten gibt es auch innerhalb der Regierungsparteien unterschiedliche Auffassungen über die Zukunft der Regelung. Am 2. August berichtete die Tagesschau über neue Debatten in der Koalition.
Ost-Länder erhöhen den politischen Preis
Mit ihrer gemeinsamen Erklärung erhöhen Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen den Druck auf Berlin. Die Länder machen deutlich, dass sie eine Rentenreform nicht allein nach theoretischen Rechenmodellen beurteilen wollen.
Eine Reform, die lange Arbeitsbiografien schlechterstellt, dürfte in Ostdeutschland auf erhebliche Ablehnung stoßen. Die Bundesregierung muss nun entscheiden, ob sie Ausnahmen, Übergangsregelungen oder einen vollständigen Erhalt der bisherigen Regelung vorsieht.
Fest steht: Die abschlagsfreie Rente nach 45 Versicherungsjahren ist längst zu einer Grundsatzfrage geworden – über die Anerkennung jahrzehntelanger Arbeit und darüber, wem die Politik die finanziellen Lasten der Rentenreform zumuten will.
Quellen
Bundesregierung, „33 Empfehlungen für eine große Rentenreform“, veröffentlicht am 2. Juli 2026.
Thüringer Staatskanzlei, gemeinsame Erklärung der Ministerpräsidenten von Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen zu Rente und Pflege, veröffentlicht am 30. Juli 2026.
Bundesregierung, Informationen zur Altersrente für besonders langjährig Versicherte, Stand August 2026