Ein großflächiger Stromausfall würde innerhalb kurzer Zeit nahezu alle Bereiche des öffentlichen Lebens treffen. Wasserversorgung, Mobilfunk, Krankenhäuser, Pflegeheime, Tankstellen und Lebensmittelgeschäfte wären auf Notstrom oder eigene Krisenpläne angewiesen.
Doch die sächsische Staatsregierung verfügt offenbar über keinen vollständigen Überblick darüber, welche Einrichtungen und Kommunen auch bei einem mindestens 72 Stunden dauernden Blackout arbeitsfähig bleiben würden.
Das geht aus der Antwort auf eine parlamentarische Anfrage zum Vorsorgestand im Freistaat hervor.
Nur 16 Planungen berücksichtigen mehr als 72 Stunden
Nach Auswertung der Antwort wird ein Stromausfall von mehr als 72 Stunden lediglich in 16 der bekannten Planungen ausdrücklich berücksichtigt. Wie viele belastbare Notfallkonzepte es insgesamt gibt, lässt sich aus den Angaben nicht eindeutig ableiten.
Ein Grund dafür ist die verteilte Verantwortung. Landkreise, kreisfreie Städte, Gemeinden, Betreiber kritischer Infrastruktur und einzelne Einrichtungen erstellen jeweils eigene Pläne. Eine zentrale und vollständige Übersicht liegt dem Freistaat offenbar nicht vor.
Damit bleibt unklar, wie lange wichtige Einrichtungen bei einem großflächigen Ausfall tatsächlich weiterarbeiten könnten.
Wasser, Pflege und Kommunikation besonders gefährdet
Bei einem länger andauernden Blackout geht es nicht allein um fehlendes Licht. Pumpen der Wasserversorgung und Abwasserentsorgung benötigen Strom. Auch Mobilfunkmasten, digitale Verwaltungsangebote und elektronische Zahlungssysteme können ausfallen.
Krankenhäuser verfügen grundsätzlich über Notstromanlagen. Schwieriger kann die Lage bei Pflegeheimen, Arztpraxen, Apotheken oder ambulanten Pflegediensten werden. Auch Tankstellen können Kraftstoff häufig nur abgeben, wenn ihre Pumpen mit Strom versorgt werden.
Besonders problematisch wäre ein Ausfall der Kommunikationsnetze. Ohne Mobilfunk und Internet könnten Bürger Notrufe, Warnungen und behördliche Informationen nur eingeschränkt empfangen.
Opposition verlangt zentrale Bestandsaufnahme
Die BSW-Fraktion wirft der Staatsregierung vor, nicht ausreichend zu wissen, welche Strukturen nach drei Tagen ohne Strom noch funktionieren würden. Sie fordert eine landesweite Bestandsaufnahme, einheitliche Mindeststandards und regelmäßig überprüfte Notfallpläne.
Dabei müsste unter anderem geklärt werden, wie lange Notstromaggregate betrieben werden können, welche Kraftstoffreserven vorhanden sind und wie die Versorgung besonders gefährdeter Menschen organisiert wird.
Entscheidend ist auch, ob Notfallkonzepte regelmäßig geübt werden. Ein schriftlicher Plan allein garantiert noch nicht, dass Kommunikationswege, Personal und technische Anlagen im Ernstfall funktionieren.
Bürger sollen selbst vorsorgen
Das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe empfiehlt Haushalten, sich eigenständig auf längere Stromausfälle vorzubereiten. Dazu gehören Trinkwasser, haltbare Lebensmittel, Medikamente, Taschenlampen, Batterien, ein batteriebetriebenes Radio und Bargeld.
Die private Vorsorge kann staatliche Krisenplanung jedoch nicht ersetzen. Bei Krankenhäusern, Pflegeeinrichtungen, Wasserwerken und Behörden bleibt der Staat in der Verantwortung.
Die Landtagsantwort wirft deshalb eine entscheidende Frage auf: Wenn die Staatsregierung den vollständigen Vorsorgestand nicht kennt, kann sie im Ernstfall auch nicht sicher beurteilen, wo zuerst Hilfe benötigt wird.
Quelle: Sächsischer Landtag, Drucksache 8/8027 vom 15. September 2026; BSW-Fraktion Sachsen, 16. September 2026