Berlin. Neue E-Mails aus dem Bundesgesundheitsministerium rücken einen der umstrittensten Maskendeals aus der Corona-Zeit erneut in den Mittelpunkt. Ein damals leitender Beamter des Ministeriums bezeichnete Ende April 2020 einen Preis von rund 1,95 Euro für eine KN95-Schutzmaske als marktgerecht. Nahezu zeitgleich bestellte der Bund beim Schweizer Unternehmen Emix-Trading 100 Millionen Masken – für 5,40 Euro pro Stück.
Die Differenz zwischen beiden Preisen beträgt 3,45 Euro je Maske. Auf die vereinbarte Menge von 100 Millionen Stück hochgerechnet ergibt sich ein rechnerischer Unterschied von 345 Millionen Euro. Diese Summe ist kein nachgewiesener Schaden. Lieferbedingungen, Qualitätsanforderungen, Bestellzeitpunkt und tatsächlich abgenommene Mengen müssen gesondert bewertet werden. Dennoch stellt sich die Frage, weshalb das Ministerium einen Preis akzeptierte, der fast dreimal so hoch war wie der intern als marktgerecht bezeichnete Betrag.
Beamter bezeichnete 1,95 Euro als marktgerecht
Ausgangspunkt der neuen Erkenntnisse ist ein bislang unveröffentlichter E-Mail-Verkehr zwischen dem damaligen Leiter der Maskenbeschaffung im Bundesgesundheitsministerium und einem weiteren Anbieter. Der Händler hatte dem Bund zehn Millionen Schutzmasken für 2,10 Euro pro Stück angeboten.
Am 27. April 2020 bewertete der leitende Ministerialbeamte den vorgeschlagenen Preis grundsätzlich positiv. Rund 1,95 Euro seien zu diesem Zeitpunkt für KN95-Masken marktgerecht gewesen. Zu einem Abschluss mit diesem Anbieter kam es nach Recherchen des ARD-Wirtschaftsmagazins „Plusminus“ wegen offener Fragen zu den Zertifikaten jedoch nicht.
Anders verlief das Geschäft mit Emix. Nach dem von der früheren Staatssekretärin Margaretha Sudhof erstellten Untersuchungsbericht bestellte der Bund bei dem Schweizer Unternehmen 100 Millionen Masken für 5,40 Euro pro Stück. Die Verhandlungen sollen am 23. und 24. April 2020 über das Abgeordneten-E-Mail-Konto des damaligen Bundesgesundheitsministers Jens Spahn geführt worden sein.
Besonders brisant ist ein weiterer Hinweis aus dem Untersuchungsbericht. Förmliche Verträge zu dem Geschäft konnten demnach zunächst nicht aufgefunden werden. Dokumentiert sind jedoch Absprachen zwischen Spahn und dem für die Maskenbeschaffung zuständigen Ministerialbeamten.
Rechnerischer Unterschied von 345 Millionen Euro
Zwischen dem intern als marktgerecht bezeichneten Betrag von 1,95 Euro und dem Emix-Preis von 5,40 Euro liegen 3,45 Euro je Maske. Bei einer Bestellung von 100 Millionen Stück ergibt sich daraus eine rechnerische Differenz von 345 Millionen Euro.
Diese Berechnung beweist nicht, dass dem Bund tatsächlich ein Schaden in dieser Höhe entstanden ist. Sie verdeutlicht jedoch, welche finanziellen Größenordnungen hinter den damaligen Entscheidungen standen. Entscheidend ist außerdem, ob Produkte, Lieferbedingungen, Qualitätsanforderungen und vertragliche Risiken vollständig vergleichbar waren.
Auch während einer Krisensituation gelten für staatliche Beschaffungen grundsätzlich die haushaltsrechtlichen Vorgaben der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit. Sollte ein öffentlicher Auftraggeber wissentlich deutlich über einem intern ermittelten Marktpreis eingekauft haben, wäre dies politisch und haushaltsrechtlich erklärungsbedürftig.
Fast jede zweite geprüfte Emix-Maske beanstandet
Zusätzliche Brisanz erhält der Vorgang durch die Qualität der gelieferten Ware. Laut dem Sudhof-Bericht stufte der TÜV Nord 48 Prozent der geprüften Emix-Masken als mangelhaft ein. Das Bundesgesundheitsministerium erkannte dennoch einen großen Teil der Masken als mangelfrei an und bezahlte die Lieferungen.
Eine entsprechende Vereinbarung blieb dem Bericht zufolge rund fünf Jahre lang öffentlich unbekannt. Erst die spätere Untersuchung der Maskenbeschaffung machte die Vorgänge öffentlich.
Emix verweist darauf, dass die Staatsanwaltschaft Zürich ihre Ermittlungen nach einer mehrjährigen Prüfung eingestellt habe. Es hätten sich weder Hinweise auf Wucher noch auf Bestechung oder Veruntreuung ergeben. Auch in Deutschland wurden strafrechtliche Untersuchungen eingestellt oder mangels Anfangsverdachts nicht eingeleitet.
Spahn weist die gegen ihn erhobene Kritik ebenfalls zurück. Er habe während einer außergewöhnlichen Notlage nach bestem Wissen und Gewissen gehandelt, um das Gesundheitswesen schnell mit Schutzausrüstung zu versorgen. Eine persönliche strafrechtliche Verantwortung Spahns wurde nicht festgestellt.
Bundesgerichtshof verhandelt über Milliardenrisiko
Parallel zu den neuen Enthüllungen beschäftigte sich der Bundesgerichtshof am Mittwoch mit einem anderen Teil der Maskenbeschaffung. In Karlsruhe wurden vier ausgewählte Verfahren aus dem sogenannten Open-House-Verfahren verhandelt.
Das Bundesgesundheitsministerium hatte im Frühjahr 2020 jedem Anbieter einen Vertrag zugesagt, der die festgelegten Voraussetzungen erfüllte und die Masken rechtzeitig liefern konnte. Der angebotene Preis betrug 4,50 Euro netto je Maske. Die Resonanz übertraf die Erwartungen des Ministeriums deutlich.
Später verweigerte der Bund bei zahlreichen Lieferungen die Annahme und verwies unter anderem auf Qualitätsmängel oder nicht eingehaltene Fristen. Viele Händler klagten anschließend auf Bezahlung.
Nach Angaben des Bundesgesundheitsministeriums sind noch rund 90 Verfahren mit einem Streitwert von insgesamt 2,3 Milliarden Euro anhängig. In den vier vor dem Bundesgerichtshof verhandelten Musterverfahren geht es um Forderungen von rund 100 Millionen Euro.
Das Gericht will seine Entscheidungen am 15. Dezember 2026 verkünden. Die Urteile könnten wichtige rechtliche Fragen klären und damit Auswirkungen auf zahlreiche weitere Verfahren haben.
Emix-Auftrag und BGH-Verfahren nicht gleichsetzen
Der Emix-Direktauftrag und die vor dem Bundesgerichtshof verhandelten Open-House-Verträge sind rechtlich voneinander getrennte Vorgänge. Sie dürfen nicht miteinander gleichgesetzt werden. Beide gehören jedoch zur politischen Gesamtbilanz der Maskenbeschaffung unter Jens Spahn.
Während vor dem Bundesgerichtshof über Lieferfristen, Qualitätsmängel und Vertragsrücktritte gestritten wird, werfen die neuen E-Mails eine andere Frage auf: Warum bestellte der Bund Masken für 5,40 Euro pro Stück, obwohl ein leitender Beamter nahezu zeitgleich 1,95 Euro als marktgerechten Preis bezeichnete?
Diese Frage ist mit den bislang bekannten Stellungnahmen nicht abschließend beantwortet. Klar ist jedoch: Die finanziellen und juristischen Folgen der damaligen Beschaffungsentscheidungen beschäftigen den Bund noch mehr als sechs Jahre später.
Quellen: Bundesgerichtshof, 16. September 2026