Die AfD-Fraktion im Kreistag Bautzen fordert, Jugendhilfen für volljährig gewordene Geflüchtete stärker zu begrenzen. Kreisrat Steffen Lehmann verweist dazu auf Zahlen, die nach Angaben seiner Fraktion aus einer Antwort des Landratsamtes stammen.
Demnach wurden im Landkreis Bautzen zwischen 2021 und dem 31. August 2026 insgesamt 280 sogenannte Anschlusshilfen in Anspruch genommen. In der Pressemitteilung ist außerdem von 145 durch das Landratsamt geprüften Fällen die Rede, die als ambulante Fälle weiterbetreut worden seien. Bei 32 jungen Menschen sei nach Erreichen der Volljährigkeit keine weitere Hilfe bewilligt worden.
Eine nach Jahren aufgeschlüsselte Statistik enthält die Mitteilung nicht. Ebenso bleibt offen, ob die genannten Anschlusshilfen jeweils einzelnen Personen entsprechen oder ob für einen jungen Menschen mehrere Hilfemaßnahmen gezählt wurden.
Lehmann kritisiert Prüfverfahren des Landratsamtes
Lehmann bemängelt, dass das Landratsamt selbst darüber entscheidet, ob eine Betreuung über den 18. Geburtstag hinaus erforderlich ist. Nach seiner Auffassung sollten externe Gutachter an den Prüfungen beteiligt werden. Die Zahl der abgelehnten Anträge sei ihm zu niedrig.
Der AfD-Kreisrat fordert deshalb eine Verringerung der bewilligten Anschlusshilfen. Zudem vertritt er die Auffassung, die betroffenen jungen Erwachsenen sollten möglichst in ihren Herkunftsländern betreut werden. Nach Angaben der Fraktion stammen fast 90 Prozent der weiterbetreuten Volljährigen aus Afghanistan oder Syrien. Eine Datengrundlage für diese Angabe ist der Mitteilung nicht beigefügt.
Volljährigkeit beendet Jugendhilfe nicht automatisch
Mit dem 18. Geburtstag endet eine Jugendhilfemaßnahme nicht zwangsläufig. Nach Paragraf 41 des achten Sozialgesetzbuches erhalten junge Volljährige geeignete und notwendige Unterstützung, wenn ihre Persönlichkeitsentwicklung eine selbstständige und eigenverantwortliche Lebensführung noch nicht gewährleistet.
Die Hilfe wird in der Regel bis zum vollendeten 21. Lebensjahr gewährt. In begründeten Einzelfällen kann sie für einen begrenzten Zeitraum darüber hinaus fortgesetzt werden. Maßgeblich ist der individuelle Hilfebedarf. Die gesetzliche Regelung unterscheidet dabei nicht nach Staatsangehörigkeit oder Herkunft.
Kostenangaben sind nicht unmittelbar vergleichbar
Die AfD-Fraktion beziffert die jährlichen Kosten für einen unbegleiteten minderjährigen Ausländer auf etwa 83.500 Euro. Dem stellt sie eine sogenannte Asylleistungspauschale für Erwachsene von rund 14.600 Euro im Jahr gegenüber.
Wie diese Beträge berechnet wurden und welche Leistungen darin jeweils enthalten sind, erläutert die Mitteilung nicht. Zudem bezieht sich der höhere Wert ausdrücklich auf Minderjährige, während sich die Kritik der Fraktion auf Hilfen für junge Volljährige richtet. Aus dem Vergleich lässt sich deshalb nicht unmittelbar ableiten, welche durchschnittlichen Kosten die Anschlusshilfen im Landkreis Bautzen verursachen.
Lehmann erklärt außerdem, ein Teil der Aufwendungen werde dem Landkreis nicht vom Freistaat Sachsen erstattet. Konkrete Summen oder eine Aufteilung zwischen Landkreis und Freistaat nennt die Pressemitteilung nicht.
Die vollständige Antwort des Landratsamtes auf die Anfrage wurde ebenfalls nicht mitgeliefert. Damit lassen sich die von der Fraktion genannten Zahlen, ihre Definition und der finanzielle Umfang der Hilfen anhand der Pressemitteilung allein nicht abschließend überprüfen.
Quelle: AfD-Fraktion im Kreistag Bautzen, Pressemitteilung von Kreisrat Steffen Lehmann, 16. September 2026