Vier Tage vor der Berlin-Wahl gerät die CDU durch eine brisante Fördergeld-Affäre unter Druck. Im Mittelpunkt stehen 13 Bescheide über exakt 2.619.778,33 Euro, eine handverlesene Projektliste und der frühere Kultursenator Joe Chialo. Der Rechnungshof stellte schwere Rechtsverstöße fest. Doch Chialo beantwortet keine Fragen.

Rechnungshof nennt gesamtes Verfahren rechtswidrig

Das Urteil des Berliner Rechnungshofes fällt vernichtend aus. Das Zuwendungsverfahren sei „evident rechtswidrig“ gewesen. Die Projekte seien ohne erkennbare Auswahlkriterien festgelegt und die Anträge ohne ausreichende inhaltliche Prüfung bewilligt worden.

Nach Auffassung der Prüfer hätten die 2,6 Millionen Euro auf dieser Grundlage nicht vergeben werden dürfen. Sechs der 13 geförderten Vorhaben waren demnach bereits aufgrund des Haushaltsplans nicht förderfähig. Auf sie entfielen knapp zwei Millionen Euro.

Allein die Ausstellung zum Nova Festival erhielt 1,4 Millionen Euro. Der Rechnungshof forderte die Kulturverwaltung auf, bei allen 13 Bescheiden eine Rücknahme, einen Widerruf und die Erstattung bereits gezahlter Mittel zu prüfen.

Keine Ausschreibung und kein offener Wettbewerb

Der Abschlussbericht des Untersuchungsausschusses zeigt, wie die umstrittene Förderung vorbereitet wurde. Joe Chialo reservierte am 26. Februar 2025 insgesamt 2,955 Millionen Euro für 15 Projekte, die aus dem parlamentarischen Raum an ihn herangetragen worden waren.

Die geschlossene Liste war weder das Ergebnis einer öffentlichen Ausschreibung noch eines vergleichbaren Wettbewerbs. Weitere Vorhaben kamen später hinzu.

Nach den Feststellungen des Ausschusses stammten die Vorschläge überwiegend aus der CDU-Fraktion. Später wurden einzelne Projekte aus der SPD-Fraktion ergänzt. Als wichtige Akteure werden der CDU-Fraktionsvorsitzende Dirk Stettner und der Haushaltspolitiker Christian Goiny genannt.

Stettner und Goiny bestreiten eine unzulässige Einflussnahme. Sie begründen ihr Vorgehen mit der politischen Bedeutung der Projekte und dem Umstand, dass zuvor bereitgestellte Mittel zur Bekämpfung des Antisemitismus nicht vollständig verwendet worden waren.

Fachverwaltung warnte vor Haftungsrisiken

Besonders schwer wiegt eine Leitungsvorlage vom 22. April 2025. Darin riet die Fachverwaltung aus zuwendungsrechtlicher Sicht von der geplanten Entscheidung ab. Die Mitarbeiter warnten vor möglichen Rechtsverstößen, Schadensfolgen und persönlichen Haftungsrisiken.

Die Vorlage ging an Joe Chialo und später an seine Nachfolgerin Sarah Wedl-Wilson. Dennoch wurden zwischen dem 27. Mai und dem 3. Juli 2025 insgesamt 13 Förderbescheide ausgestellt.

Wedl-Wilson unterzeichnete die Bescheide persönlich. Sie erklärte später, die Förderungen seien bereits von ihrem Vorgänger zugesagt worden. Nach Bekanntwerden des Rechnungshofberichtes trat die parteilose Senatorin im April 2026 zurück.

Die Generalstaatsanwaltschaft ermittelt gegen Wedl-Wilson wegen des Anfangsverdachts der Untreue in einem besonders schweren Fall. Ob sich der Verdacht bestätigt, ist offen. Für sie gilt die Unschuldsvermutung.

Joe Chialo verweigert sämtliche Antworten

Joe Chialo erschien am 11. Juni gemeinsam mit seinen Anwälten vor dem Untersuchungsausschuss. Gleich zu Beginn erklärte er, auf Anraten seines Rechtsbeistandes keine Fragen beantworten zu wollen.

Der Ausschuss beantragte daraufhin beim Landgericht ein Ordnungsgeld von 2.000 Euro. Das Gericht wies diesen Antrag mit Beschluss vom 11. September zurück. Chialo habe sich zu Recht auf sein Auskunftsverweigerungsrecht berufen.

Nach der Entscheidung hätten ihn Antworten möglicherweise im Zusammenhang mit dem Vorwurf einer Haushaltsuntreue selbst belasten können. Das Gericht stellte damit weder eine Straftat noch eine persönliche Schuld Chialos fest.

Nach dem veröffentlichten Abschlussbericht wird gegen den früheren Kultursenator bislang nicht ermittelt. Politisch bleibt sein vollständiges Schweigen dennoch brisant. Ausgerechnet der frühere Behördenchef, in dessen Amtszeit die Projektliste entstand, trägt nichts zur öffentlichen Aufklärung bei.

CDU und SPD weisen Vorwurf politischer Einflussnahme zurück

Der von CDU und SPD beschlossene Mehrheitsbericht sieht erhebliche Mängel und rechtswidriges Handeln vor allem innerhalb der Kulturverwaltung. Aus Sicht der Koalitionsfraktionen gibt es keine ausreichenden Belege dafür, dass Abgeordnete das rechtlich zulässige Maß politischer Einflussnahme überschritten haben.

Grüne und Linke widersprechen dieser Bewertung in einem gemeinsamen Sondervotum. Sie werfen CDU-Abgeordneten vor, auf die Hausleitung der Kulturverwaltung eingewirkt zu haben, um bestimmte Projekte durchzusetzen.

Nach Darstellung der Opposition bestanden zudem personelle und politische Verbindungen zwischen CDU-Akteuren und einzelnen geförderten Organisationen. Die Antikorruptionsbeauftragte der Kulturverwaltung hielt bereits im Oktober 2025 einen erheblichen Verdacht auf unzulässige politische Einflussnahme fest.

Ob daraus persönliche oder strafrechtliche Verantwortung folgt, ist nicht abschließend geklärt. Der Rechnungshof hat jedoch eindeutig festgestellt, dass das Verfahren und sämtliche 13 Bescheide rechtswidrig waren.

Eine Vertrauensfrage kurz vor der Berlin-Wahl

Die Bekämpfung des Antisemitismus ist eine zentrale staatliche Aufgabe. Gerade deshalb müssen entsprechende Fördermittel nach transparenten, nachvollziehbaren und rechtssicheren Kriterien vergeben werden. Ein wichtiger Förderzweck rechtfertigt kein rechtswidriges Verfahren.

Fest steht: 13 Bescheide über 2,6 Millionen Euro hätten nach Auffassung des Rechnungshofes nicht erlassen werden dürfen. Eine Senatorin ist zurückgetreten, die Staatsanwaltschaft ermittelt und der frühere Senator verweigert sämtliche Antworten.

Vier Tage vor der Berlin-Wahl geht es deshalb nicht mehr nur um fehlerhafte Verwaltungsabläufe. Es geht um politische Verantwortung und um die Frage, ob Nähe zur Macht den Zugang zu öffentlichem Geld erleichtert hat.

Quelle: Rechnungshof von Berlin, Sonderprüfung vom 23. April 2026; Abgeordnetenhaus Berlin, Drucksache 19/3450 vom 18. August 2026; Landgericht Berlin, Beschluss vom 11. September 2026