Ab dem 1. August 2026 gilt bundesweit schrittweise ein Rechtsanspruch auf ganztägige Förderung und Betreuung für Kinder im Grundschulalter. Thüringen sieht sich darauf gut vorbereitet: Im Freistaat besteht bereits seit 2010 ein gesetzlicher Anspruch auf ein Ganztagsangebot. Nach Angaben des Bildungsministeriums nutzen 87,9 Prozent der Grundschulkinder eine entsprechende Betreuung.

Der neue bundesweite Anspruch wird zunächst für Kinder wirksam, die im Schuljahr 2026/27 die erste Klasse besuchen. In den folgenden Jahren wird er schrittweise auf weitere Klassenstufen ausgeweitet.

Für Thüringen bedeutet das nach Darstellung des Bildungsministeriums keinen grundlegenden Systemwechsel. Die Betreuung von Grundschulkindern ist dort seit Jahren eng mit den Schulen und deren pädagogischer Arbeit verbunden.

Bis zu zehn Stunden Betreuung am Tag

Der Thüringer Anspruch umfasst nach Angaben des Ministeriums bis zu zehn Stunden täglich – einschließlich der Unterrichtszeit. Eltern können den Betreuungsumfang entsprechend ihrem Bedarf wählen.

Das Angebot umfasst außerdem die Ferienzeiten. Damit sollen Familien auch dann eine verlässliche Betreuung erhalten, wenn der reguläre Unterricht ausfällt.

Zu den zentralen Bestandteilen gehören:

  • Betreuung vor und nach dem Unterricht,
  • Ferienbetreuung,
  • pädagogische Freizeitangebote,
  • individuelle Förderung,
  • Spiel- und Erholungszeiten,
  • Zusammenarbeit mit Sportvereinen, Kulturträgern und Ehrenamtlichen.

„Mit dem Rechtsanspruch wird bundesweit umgesetzt, was in Thüringen seit vielen Jahren erfolgreich gelebt wird.“

Das erklärte Bildungsminister Christian Tischner. Die flächendeckende Hortbetreuung sei fest im Alltag vieler Familien verankert und verbinde Bildung, Erziehung und Betreuung.

Horterzieher arbeiten direkt mit Lehrkräften zusammen

Ein besonderes Merkmal des Thüringer Modells ist die organisatorische Anbindung der Horte an die Schulen. Die Horterzieherinnen und Horterzieher sind Beschäftigte des Freistaats und arbeiten gemeinsam mit den Lehrkräften.

Dadurch sollen Unterricht, Förderung und Freizeitangebote besser aufeinander abgestimmt werden. Kinder können über den gesamten Schultag hinweg begleitet werden, statt zwischen Schule und einer organisatorisch getrennten Betreuungseinrichtung wechseln zu müssen.

Die Horte sollen dabei nicht nur eine Aufsicht nach Unterrichtsschluss bieten. Zu ihrem Auftrag gehören auch:

  • Förderung von Sprache und Mathematik,
  • Stärkung sozialer Fähigkeiten,
  • Unterstützung bei individuellen Lernbedarfen,
  • Entwicklung persönlicher Interessen,
  • gemeinsames Spielen und Erholen.

Hohe Quote sagt noch nichts über jede einzelne Schule

Mit einer Betreuungsquote von 87,9 Prozent gehört Thüringen nach Angaben des Ministeriums zu den Ländern mit besonders stark genutzten Ganztagsangeboten.

Die landesweite Quote beantwortet jedoch nicht automatisch die Frage, ob in jeder Gemeinde ausreichend Plätze, Personal und geeignete Räume vorhanden sind. Vor allem in wachsenden Städten oder ländlichen Regionen mit langen Wegen können sich die Bedingungen deutlich unterscheiden.

Entscheidend bleibt deshalb:

  • Gibt es an jeder Grundschule ausreichend Hortplätze?
  • Sind die Betreuungszeiten mit den Arbeitszeiten der Eltern vereinbar?
  • Reicht das Personal auch während Ferien und Krankheitsausfällen?
  • Stehen geeignete Räume für Lernen, Spielen und Ruhe zur Verfügung?
  • Können außerschulische Angebote dauerhaft finanziert werden?

Das Ministerium nennt die Gewinnung qualifizierter pädagogischer Fachkräfte ausdrücklich als eine der kommenden Aufgaben.

Fachkräfte werden zum entscheidenden Punkt

Ein gesetzlicher Anspruch allein schafft noch keine zusätzlichen Erzieherinnen, Erzieher oder Räume. Mit der bundesweiten Ausweitung dürfte der Wettbewerb um pädagogisches Personal weiter zunehmen.

Thüringen kann zwar auf bestehende Strukturen zurückgreifen, muss diese aber dauerhaft absichern. Dazu gehören attraktive Arbeitsbedingungen, ausreichend ausgebildete Fachkräfte und eine verlässliche Finanzierung.

Auch die Qualität darf bei einer hohen Nachfrage nicht aus dem Blick geraten. Große Gruppen und knappe Personaldecken können dazu führen, dass individuelle Förderung und pädagogische Angebote hinter der reinen Betreuung zurücktreten.

Vorteil für Familien und Beschäftigte

Für viele Eltern ist ein verlässlicher Hort eine Voraussetzung dafür, nach der Einschulung ihres Kindes weiterarbeiten zu können. Der Schulschluss am späten Vormittag lässt sich mit normalen Arbeitszeiten häufig nicht vereinbaren.

Besonders wichtig ist deshalb die Betreuung in den Ferien. Eltern verfügen in der Regel über deutlich weniger Urlaubstage, als Schulen Ferientage haben.

Ein flächendeckendes Angebot kann daher:

  • die Vereinbarkeit von Familie und Beruf verbessern,
  • Alleinerziehende entlasten,
  • Erwerbstätigkeit ermöglichen,
  • Kindern zusätzliche Bildungsangebote eröffnen,
  • soziale Unterschiede zumindest teilweise ausgleichen.

Thüringen startet mit Vorsprung – muss ihn aber sichern

Der bundesweite Rechtsanspruch bestätigt im Wesentlichen ein Modell, das in Thüringen bereits seit vielen Jahren besteht. Der Freistaat beginnt deshalb mit einem deutlichen strukturellen Vorsprung.

Die kommenden Jahre werden dennoch zeigen, ob die hohen Standards überall gehalten werden können. Eine Quote von 87,9 Prozent, zehn Stunden täglicher Betreuung und Ferienangebote sind starke Voraussetzungen. Sie müssen aber mit ausreichend Personal, geeigneten Räumen und einer stabilen Finanzierung unterlegt bleiben.

Für Familien ändert sich zum 1. August zunächst weniger als in vielen anderen Bundesländern. Für den Freistaat beginnt dennoch eine neue Phase: Aus einem langjährigen eigenen Anspruch wird nun ein bundesweiter Standard, an dem sich Thüringen weiterhin messen lassen muss.

Quelle

  • Thüringer Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur: Medieninformation „Rechtsanspruch Ganztagsbetreuung: Thüringen setzt seit Jahren hohe Maßstäbe“, 31. Juli 2026.
  • Weitere Informationen: https://bildung.thueringen.de