Reimportierte Kleinkrafträder aus ehemaliger DDR-Produktion können in Sachsen-Anhalt künftig von den Übergangsregelungen des Einigungsvertrages profitieren. Voraussetzung ist eine entsprechende Genehmigung nach der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung. Wie das Ministerium für Infrastruktur und Digitales mitteilt, hat der Bund die bisherigen Unterschiede zu Kleinkrafträdern aufgehoben, die ursprünglich für den Verkehr in der DDR bestimmt waren.
Übergangsregelung wird auf Reimporte ausgeweitet
Bislang galten die besonderen Bestimmungen des Einigungsvertrages ausschließlich für Kleinkrafträder aus der ehemaligen DDR. Reimportierte Fahrzeuge konnten diese Regelungen dagegen nicht ohne Weiteres nutzen, obwohl sie technisch einem früher genehmigten DDR-Modell entsprechen konnten.
Mit der neuen Genehmigungsmöglichkeit wird diese Unterscheidung aufgehoben, sofern das jeweilige Fahrzeug die festgelegten Voraussetzungen erfüllt.
Drei Voraussetzungen müssen erfüllt sein
Im Genehmigungsverfahren muss festgestellt werden, dass das reimportierte Kleinkraftrad einem in der DDR genehmigten Fahrzeugtyp entspricht. Außerdem muss es erstmals bis einschließlich 28. Februar 1992 in den Verkehr gebracht worden und verkehrssicher sein.
Sind alle Kriterien erfüllt, gelten die entsprechenden Übergangsbestimmungen des Einigungsvertrages auch für das reimportierte Fahrzeug.
Fahrerlaubnisklasse AM reicht aus
Für erfolgreich genehmigte Fahrzeuge bedeutet die neue Regelung, dass sie zulassungsfrei bleiben und mit der Fahrerlaubnisklasse AM gefahren werden dürfen. Damit gelten für diese Reimporte dieselben rechtlichen Rahmenbedingungen wie für entsprechende Kleinkrafträder, die ursprünglich für die DDR bestimmt waren.
Verkehrsministerin Lydia Hüskens bezeichnete die Änderung als Beitrag zu mehr Mobilität, insbesondere für junge Menschen im ländlichen Raum, und zugleich als Ausdruck von Heimatverbundenheit.
Zulassungsbehörden sollen Anträge schnell bearbeiten
Das Land will nun die notwendigen verwaltungsinternen Schritte einleiten, damit die zuständigen Behörden entsprechende Anträge zügig bearbeiten können. Ziel ist es, die neue Regelung möglichst schnell in die Genehmigungspraxis zu übertragen.
Damit erhalten Besitzer bislang problematischer Reimporte eine konkrete Möglichkeit, ihre Fahrzeuge nach Prüfung legal im öffentlichen Straßenverkehr zu nutzen.
Hüskens hofft auf bundesweit einheitliche Lösung
Verkehrsministerin Hüskens sprach sich zugleich dafür aus, dass auch andere Bundesländer den neuen Weg übernehmen. Hintergrund ist, dass Genehmigungen andernfalls in ihrer praktischen Wirkung an Landesgrenzen unterschiedlich behandelt werden könnten.
Eine möglichst einheitliche Regelung würde deshalb nicht nur Besitzern von DDR-Kleinkrafträdern mehr Rechtssicherheit geben, sondern auch unterschiedliche Verwaltungspraxis zwischen den Ländern vermeiden.
Quelle:
Ministerium für Infrastruktur und Digitales Sachsen-Anhalt, Pressemitteilung Nr. 139/26 vom 13. August 2026.