Der Landkreis Teltow-Fläming stellt neue Baugenehmigungsverfahren auf eine elektronische Einreichung um. Die Stadt Luckenwalde hatte am 27. Juli darüber informiert, dass Bauanträge künftig über das Virtuelle Bauamt Brandenburg an die zuständige Kreisverwaltung übermittelt werden sollen. Für Bauherren und Planer verändert sich damit vor allem der bisherige Weg der Antragstellung.

Die klassische Einreichung auf Papier entfällt für neue Verfahren nach den vorliegenden Angaben. Die fachlichen Anforderungen an einen vollständigen Bauantrag bleiben davon jedoch unberührt.

Virtuelles Bauamt ersetzt die Papierabgabe

Neue Bauanträge sollen digital über das Virtuelle Bauamt Brandenburg eingereicht werden. Das Portal dient damit als zentraler Übermittlungsweg zwischen Antragstellern und der zuständigen Bauverwaltung des Landkreises.

Für Bauherren, Architekten und Planungsbüros bedeutet die Umstellung, dass Unterlagen nicht mehr in der bisherigen Form auf Papier bei der Verwaltung abgegeben werden.

Anforderungen an Bauanträge bleiben bestehen

Die Digitalisierung verändert in erster Linie die Art der Einreichung. Erforderliche Pläne, Nachweise und weitere Unterlagen müssen weiterhin vollständig vorliegen.

Auch formale Anforderungen wie notwendige Erklärungen oder Unterschriften entfallen nicht automatisch durch die elektronische Übermittlung. Maßgeblich sind die Vorgaben des Landkreises und des digitalen Portals.

Laufende Verfahren können anders behandelt werden

Für bereits begonnene Baugenehmigungsverfahren können andere Regelungen gelten als für neu eingereichte Anträge. Ob bestehende Verfahren vollständig digital fortgeführt werden oder Übergangsregelungen greifen, muss im Einzelfall anhand der Hinweise des Landkreises geprüft werden.

Antragsteller sollten deshalb zunächst klären, ob ihr Vorhaben bereits als laufendes Verfahren gilt oder unter die neue elektronische Einreichung fällt.

Technische Vorgaben vor Einreichung prüfen

Vor dem Hochladen der Unterlagen sollten Antragsteller kontrollieren, welche Dateiformate und Dateigrößen zugelassen sind und welche Form der Authentifizierung erforderlich ist.

Auch eine erfolgreiche Eingangsbestätigung sollte aufbewahrt werden. Sensible Bauunterlagen sollten ausschließlich über die vorgesehenen offiziellen Übermittlungswege an die Verwaltung geschickt werden.

Digitalisierung bündelt den Verfahrensweg

Mit dem Virtuellen Bauamt wird der Einreichungsprozess für neue Verfahren vollständig auf einen digitalen Zugang verlagert. Ob sich dadurch auch die Bearbeitungszeiten verändern, lässt sich aus der Umstellung allein nicht ableiten.

Entscheidend bleibt neben der technischen Übermittlung, dass sämtliche für die Prüfung benötigten Unterlagen vollständig und in der vorgeschriebenen Form vorliegen.

Quellen

Stadt Luckenwalde und Landkreis Teltow-Fläming: elektronisches Baugenehmigungsverfahren